Nach Feuerzeugwurf in Berlin: DFB-Sportgericht wertet Spiel 2:0 für Bochum
Das DFB-Sportgericht hat entschieden: Nach dem Feuerzeugwurf gegen VfL-Torwart Patrick Drewes im Bundesligaspiel Union gegen Bochum wurde das Spiel mit 2:0 für die Gäste gewertet. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.
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Das Urteil ist gesprochen. Das Spiel zwischen Union und Bochum, das nach einem Feuerzeugwurf von dem Torwart Patrick Drewes getroffen wurde zunächst abgebrochen wurde, dann "formal" zuende gespielt wurde und Unentschieden endete, ist nun 2:0 für Bochum gewertet worden. Bochum hatte Einspruch gegen die Wertung des Spiels eingelegt.
Das wird vorallem die wundern, die Drewes der Schauspielerei bezichtigt hatten.
"Natürlich sind wir uns bewusst, dass die Umwertung das allerletzte Mittel sein muss. Die Umstände ließen uns jedoch kaum eine andere Möglichkeit. Der Torwart war durch die Verletzung eingeschränkt, der Arzt hat ihm die Entscheidung abgenommen, dass Drewes nicht weiterspielte. Für eine besondere Schauspieleinlage oder ein Komplott haben wir keine hinreichenden Anhaltspunkte", betonte Oberholz.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Berufung dagegen vor dem DFB-Bundesgericht ist möglich, aller Voraussicht nach wird Union Berlin sie einlegen.
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Der Nichtangriffspakt stieß auf scharfe Kritik beim DFB-Kontrollausschuss, der dadurch den sportlichen Wettbewerb gefährdet sieht. "So ein Verhalten ist wettbewerbswidrig. Man stelle sich vor, zwei Mannschaften einigen sich auf ein Ergebnis und eine dritte steigt deswegen ab", kritisierte Anton Nachreiner, der Vorsitzende des Kontrollausschusses.
Das war doch das einzig positive an der ganzen Sache.
Er hatte auch kein Verständnis dafür, dass die Partie nach dem Feuerzeugwurf nicht direkt durch den Schiedsrichter abgebrochen wurde. Bei dieser Entscheidung erhielt Petersen allerdings Rückendeckung von Schiedsrichter-Lehrwart Lutz Wagner: "Die Partie wurde ordnungsgemäß zu Ende geführt."
Ja wie denn nun? Ist die Regel da so uneindeutig?
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