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Ich freue mich über jeden höheren Platz über dem Klassenerhalt.Ich würde mich schon freuen, wenn die Bremerinnen wenigstens etwas näher zur Spitze aufrücken würden.
Die haben eben mehr Geld und Geld regiert auch zunehmend die Frauenfußballwelt.Wirklich schade, dass sich die etablierten Männer-Clubs da reingedrängt haben.
Die haben eben mehr Geld und Geld regiert auch zunehmend die Frauenfußballwelt.
Das wohl letzte oder jedenfalls gutes Beispiel ist der 1.FFC Frankfurt, der sich den Adlerträgern angeschlossen hat
1.Teil:Wenn ich mir die Liste so anschaue, ist es auffallend, wie viele der großen Vereine inzwischen in den Frauen Fußball investieren, auch wenn es am Ende sicherlich nicht genug ist.
Aber schaut Euch mal die Teilnehmer der Saison 2004/2005 an. Da hat sich schon ein bisschen was getan.
Endtabelle der Saison 2004/2005:
Platz 1: 1. FFC Frankfurt
Platz 2: FCR 2001 Duisburg
Platz 3: 1. FFC Turbine Potsdam
Platz 4: Bayern München
Platz 5: SC 07 Bad Neuenahr
Platz 6: FSV Frankfurt
Platz 7: FFC Heike Rheine
Platz 8: SC Freiburg
Platz 9: HSV
Platz 10: SG Essen-Schönebeck
Platz 11: TSV Crailsheim
Platz 12: VfL Wolfsburg
DFL Lizensierungsordnung (LO)Als sportliches Kriterium wird zudem verlangt, dass der Bewerber den
Frauenfußball fördert sowie einen Beitrag zu seiner Professionalisierung und
zur Steigerung seiner Beliebtheit leistet, indem er eine Frauen- und/oder
Mädchenmannschaft zu offiziellen Wettbewerben anmeldet oder eine
Kooperationsvereinbarung mit einem Fußballclub abschließt, der eine
Frauen- und/oder Mädchenfußballabteilung unterhält (B-Kriterium).
S TAT U T F R A U E N - B U N D E S L I G A U N D 2 . F R A U E N - B U N D E S L I G A4. Personell-Administrative Zulassungsvoraussetzungen
a) Verpflichtung eines in Vollzeit und hauptamtlich tätigen verantwort-
lichen Cheftrainers für die Mannschaft der Frauen-Bundesliga. Die-
ser muss eine gültige der folgenden Trainer-Lizenzen besitzen bzw.
den ent sprechenden Lehrgang zumindest bereits begonnen haben:
• Pro-Lizenz des DFB bzw. UEFA-Pro-Lizenz oder
• gleichwertige im Ausland erworbene Trainer-Lizenz, die von der
UEFA anerkannt wird.
Übergangsregelung:
Wer vor dem 1. Juli 2024 bereits als Cheftrainer einer Mannschaft
der Frauen- Bundesliga tätig gewesen ist und lediglich über eine
gültige A-Lizenz verfügt, darf seine Tätigkeit übergangsweise wei-
terhin ausüben. Hierzu ist es erforderlich, sich bis spätestens zum
31. Dezember 2024 aktiv für den nächsten Pro-Lizenz-Lehrgang zu
bewerben. Bewirbt sich ein Cheftrainer nicht rechtzeitig oder nimmt
er einen ihm zur Verfügung gestellten Lehrgangsplatz nicht an, er-
füllt er ab diesem Zeitpunkt nicht mehr die notwendige Lizenzvor-
aussetzung für einen Cheftrainer in der Frauen-Bundesliga. Wird
ihm trotz einer form- und fristgerechten Bewerbung kein Lehrgangs-
platz zur Verfügung gestellt, gelten Sätze 1 bis 3 entsprechend mit
der Maßgabe, sich für den dann folgenden Pro-Lizenz-Lehrgang
fristgerecht zu bewerben.
Endet die Tätigkeit des Trainers vor Ende der Spielzeit, ist spätes-
tens 20 Werktage nach Beendigung der Tätigkeit ein Trainer mit den
geforderten Kriterien nachzuweisen. Über Ausnahmen während der
laufenden Spielzeit entscheidet die Fachgruppe Frauen-Bundesli-
gen.
Für Aufsteiger aus der 2. Frauen-Bundesliga gilt § 11 Nr. 5. Absatz 1
der DFB-Ausbildungsordnung.
Dem Trainer muss nach außen erkennbar alleinverantwortlich die
Leitung des Trainings der Frauen-Bundesliga-Mannschaft übertra-
gen sein. Dazu gehören auch die Entwicklung und Begleitung des
sportlichen Gesamtkonzepts und die Koordination der Nachwuchs-
arbeit. Der Arbeitsvertrag ist vorzulegen.
b) Benennung/Meldung eines Assistenz-Trainers (Hauptamt/Vollzeit).
Die Anstellung ist durch Einreichung eines Arbeits- oder Honorar-
vertrags nachzuweisen. Der Assistenz-Trainer soll mindestens In-
haber einer gültigen A- oder A+-Lizenz sein.
c) Benennung/Meldung eines Torhüterinnen-Trainers (Hauptamt/Voll-
zeit). Die Anstellung ist durch Einreichung eines Arbeits- oder Hono-
rarvertrags nachzuweisen. Der Verantwortungsbereich kann sich
auf weitere Frauen- und Juniorinnen-Teams des Vereins erstrecken.
Der Torhüterinnen-Trainer soll den Torwart Leistungskurs erfolgreich
abgeschlossen haben.
d) Benennung/Meldung eines Athletik-Trainers (Vollzeit). Die Anstellung
kann direkt beim Bewerber erfolgen oder über eine Kooperation mit
einem externen Dienstleister. Der Nachweis erfolgt über Arbeits-
oder Honorarvertrag. Bei einer Kooperation ist ein vertraglicher
Nachweis über die Koopera tion sowie ein Kooperations-Konzept
(inkl. Qualitätsstandards, Präsenzzeiten, feste Ansprechpartner so-
wie Bestätigung des externen Dienstleisters) einzureichen.
e) Benennung/Meldung eines Videoanalysten.
f) Benennung/Meldung eines Sportpsychologen.
g) Benennung/Meldung eines Arztes. Bei Pflichtspielen muss der
Heimverein die Anwesenheit eines Arztes zusätzlich zum Sanitäts-
dienst sicherstellen.
h) Benennung/Meldung eines Physiotherapeuten. Die Anstellung muss
in Vollzeit erfolgen, wobei auch eine Aufteilung in mehrere Teilzeit-
stellen zulässig ist. Die Anstellung kann direkt beim Bewerber erfol-
gen oder über eine Kooperation mit einem externen Dienstleister.
Der Nachweis erfolgt über Arbeits- oder Honorarvertrag. Bei einer
Kooperation ist ein vertraglicher Nachweis über die Kooperation
sowie ein Kooperationskonzept (inklusive Qualitätsstandards, Prä-
senzzeiten, feste Ansprechpartner sowie Bestätigung des externen
Dienstleisters) einzureichen.
i) Benennung/Meldung eines operativen Geschäftsführers/Managers
(Hauptamt, Vollzeit) für die Belange der Frauen-Bundesliga-Mann-
schaft. Nachweis durch Einreichung eines Arbeits- oder Honorar-
vertrags.
j) Benennung/Meldung eines Verantwortlichen im Finanzbereich.
k) Benennung/Meldung eines Verantwortlichen im Bereich Marketing/
Kommunikation. Die Anstellung muss in Hauptamt/Vollzeit erfolgen,
wobei auch eine Aufteilung in zwei Teilzeitstellen zulässig ist. Die
Anstellung ist durch Einreichung eines Arbeits- oder Honorarver-
trags nachzuweisen, sofern kein Vermarktungs-/Dienstleistungs-
vertrag mit einer externen (Vermarktungs-) Agentur besteht. Das
Muster-Stellenprofil der DFB GmbH & Co. KG ist zu beachten, wo-
bei eine Zusammensetzung der Aufgaben aus den Stellenprofilen
„Marketing“ und „Medien und Kommunikation“ zulässig ist.
l) Benennung/Meldung eines Pressesprechers. Die Anstellung muss
in Hauptamt/Vollzeit erfolgen, wobei auch eine Aufteilung in zwei
Teilzeitstellen zulässig ist. Die Anstellung ist durch Einreichung eines
Arbeits- oder Honorarvertrags nachzuweisen, sofern kein (Dienst-
leistungs-)Vertrag mit einer externen Agentur besteht. Das Muster-
Stellenprofil der DFB GmbH & Co. KG ist zu beachten.
m) Benennung/Meldung eines Verantwortlichen für Karriereplanung
bzw. duale Karriere.
n) Benennung/Meldung eines Nachwuchskoordinators/sportlichen Leiters.
o) Unterhaltung einer Geschäftsstelle mit ausreichenden Kommunika-
tions-Einrichtungen, welche täglich erreichbar ist. Nachweis durch
eine entsprechende Erklärung.
Bei Bewerbern mit einer Mannschaft im Herren-Spielbetrieb in der
Bundesliga, 2. Bundesliga oder 3. Liga können die personell-
administrativen Voraussetzungen gemäß Nr. 4. a), c), e) und f) nicht
durch Personen erfüllt werden, welche die entsprechende Funktion
bereits für eine Herrenmannschaft ausüben.
Endet die Tätigkeit einer der gemäß Nr. 4. b) bis h) benannten/
gemeldeten Personen vor Ablauf einer Saison, ist innerhalb von
drei Monaten eine Neubesetzung nachzuweisen. Über Ausnahmen
entscheidet die Fachgruppe Frauen- und Mädchenfußball.
p) Benennung/Meldung eines Stadionbeauftragten
q) Benennung/Meldung eines Fanbeauftragten.
Bei Bewerbern mit einer Mannschaft im Herren-Spielbetrieb in der
Bundesliga, 2. Bundesliga oder 3. Liga können die personell-admi-
nistrativen Voraussetzungen gemäß Nr. 4. a), h), i), k) und l) nicht
durch Personen erfüllt werden, welche die entsprechende Funktion
bereits für eine Herrenmannschaft ausüben.
Endet die Tätigkeit einer der gemäß Nr. 4. b) bis q) benannten/
gemeldeten Personen vor Ablauf einer Saison, ist innerhalb von drei
Monaten eine Neubesetzung nachzuweisen. Über Ausnahmen ent-
scheidet die Fachgruppe Frauen- und Mädchenfußball.
www.fcviktoria.com
www.fcviktoria.com
Nur zur Info, Werder fehlen Melina Kunkel, Caroline Siems und Lena Petermann (Knieprobleme) langfristig, Saskia Matheis fällt kurzfristig mit Rückenproblemen aus und Michaela wegen Belastungssteuerung. Freiburg kann quasi mit voller Kapelle antreten, es fehlen nur Alina Axtmann und Krankheitsbedingt Alie Gudorf. Bin mal auf unsere Startaufstellung gespannt.Die Bremerinnen haben ihr erstes Spiel morgen gegen die Freiburgerinnen
Und dazu eine unberechtigte gelb/rote gegen Degen.Die Kölnerinnen nur noch zu zehnt und die Rasenballerinas führen 2zu0. Da wird wohl nicht mehr viel passieren.
Heul net wegen ein paar schwachen Minuten. Deine Prinzessinen werden auch diese und noch weitere Saisons die Liga dominieren und die Frauenbundesliga so langweilig wie schon die Herrenbundesliga ist gestalten. Das liegt aber nicht an euch, sondern an der Dummheit und Ignoranz der Konkurrenz. Wenn man selbst nix auf die Kette bekommt hat man halt gleich die Finanzkraft der Bazis als Ausrede parat, anstatt selbst mal kreativ tätig zu werden. In anderen Ligen gehts auch, nicht nur in England wo die Liga mehrere Titelfähige Teams hat. Aber bei uns wird nur wegen dem Geld rumgeheult und das meist von Vereinen, die selbst auf der Kohle sitzen, aber zu geizig sind es auszugeben.Die Bayern Damen erkämpfen sich ein 2:0 Auftakterfolg gegen Leverkusen.
Am Schluss zwar verdient aber es war 75 Minuten sehr viel Krampf.