Sozialarbeiter stehen also vor Gericht, weil sie nicht darüber aussagen wollen, was sie mit ihren Klienten besprechen und von ihnen erfahren - logischerweise würden diese nicht mehr mit ihnen sprechen und sie würden gar nichts erfahren, wenn die Klienten davon ausgehen müssen, dass sämtliche Informationen bei der Polizei landen (können) - dann kann man Sozialarbeit natürlich auch gleich bleiben lassen.
Im gerade laufenden Prozess geht es jetzt unter anderem darum, ob ihre Aussagen die Ermittlungen überhaupt weiter gebracht hätten. Ob also Strafvereitelung überhaupt vorliegt. Der damalige Ermittlungsrichter kann sich nur noch an wenige Einzelheiten erinnern. Ist ja auch immerhin schon ein Jahr her. Die Strafbefehle lauten übrigens auf 120 Tagessätze.
Wie auch immer, auch ohne ihre Aussagen wurden mehr oder weniger Beteiligte ermittelt und stehen bzw. standen vor Gericht: Alle bisher verhandelten Fälle (8) endeten mit Freiheitsstrafen, davon 2 ohne Bewährung. Den beiden konnte man übrigens einen erheblichen Anteil an der Planung nachweisen, eine spätere Beteiligung dagegen nicht.
www.sportschau.de
Nur mal zur Einordnung:
Es gab ja diesen Fall, wo USK-Polizisten in Augsburg beim Spiel gegen Gladbach meinten, sich mit Wasserpistolen nass machen zu müssen. Mindestens einer verwechselte das Gerät aber mit seiner Dienstwaffe, er schoss in den Polizeibus und verletzte 4 seiner Kollegen.
Knapp am Kopf vorbei:
www.br.de
Hier lautet das Urteil: Bewährung wegen gefährlicher KV im Amt. Wohlgemerkt durch einen Polizisten mit einer Schusswaffe im Dienst.
Es ging noch ein bisschen weiter: Während des Prozesses trugen die beteiligten (und sogar geschädigten) Kollegen nicht wirklich zur Wahrheitsfindung bei. Kennt man schon, dass man sich nicht erinnert, sich gegenseitig deckt oder einfach gar nichts sagt. Fand der Richter nicht so cool.
Jedenfalls sind diese Kollegen auch nicht mehr im USK, aber weiterhin im Polizeidienst, zum Teil sogar weiterhin bei der PePo. Hoffentlich irgendwo, wo sie wirklich nur Wasserpistolen brauchen.
www.br.de
Irgendwie frage ich mich bei diesen 3 Fällen ja schon, wo denn die Verhältnismässigkeit liegt.
Im gerade laufenden Prozess geht es jetzt unter anderem darum, ob ihre Aussagen die Ermittlungen überhaupt weiter gebracht hätten. Ob also Strafvereitelung überhaupt vorliegt. Der damalige Ermittlungsrichter kann sich nur noch an wenige Einzelheiten erinnern. Ist ja auch immerhin schon ein Jahr her. Die Strafbefehle lauten übrigens auf 120 Tagessätze.
Wie auch immer, auch ohne ihre Aussagen wurden mehr oder weniger Beteiligte ermittelt und stehen bzw. standen vor Gericht: Alle bisher verhandelten Fälle (8) endeten mit Freiheitsstrafen, davon 2 ohne Bewährung. Den beiden konnte man übrigens einen erheblichen Anteil an der Planung nachweisen, eine spätere Beteiligung dagegen nicht.

Sozialarbeiter wollten nicht als Zeugen aussagen: Pyro-Eklat beim KSC: Prozess gegen Fanprojekt-Mitarbeiter vertagt
Der Pyrotechnik-Eklat im KSC-Stadion im November 2022 hat ein weiteres juristisches Nachspiel: In Karlsruhe ist am Dienstag der Prozess gegen drei Fanprojekt-Mitarbeiter gestartet.
Nur mal zur Einordnung:
Es gab ja diesen Fall, wo USK-Polizisten in Augsburg beim Spiel gegen Gladbach meinten, sich mit Wasserpistolen nass machen zu müssen. Mindestens einer verwechselte das Gerät aber mit seiner Dienstwaffe, er schoss in den Polizeibus und verletzte 4 seiner Kollegen.
Knapp am Kopf vorbei:

Schuss am FCA-Stadion: Urteil gegen Polizisten ist rechtskräftig
Ein 28-jähriger Polizist hat vor einem Jahr vor dem Fußballstadion in Augsburg auf einen Polizeibus geschossen. Deshalb wurde er zu einer langen Bewährungsstrafe verurteilt. Die Frist für eine Revision ist jetzt abgelaufen.
Es ging noch ein bisschen weiter: Während des Prozesses trugen die beteiligten (und sogar geschädigten) Kollegen nicht wirklich zur Wahrheitsfindung bei. Kennt man schon, dass man sich nicht erinnert, sich gegenseitig deckt oder einfach gar nichts sagt. Fand der Richter nicht so cool.
Jedenfalls sind diese Kollegen auch nicht mehr im USK, aber weiterhin im Polizeidienst, zum Teil sogar weiterhin bei der PePo. Hoffentlich irgendwo, wo sie wirklich nur Wasserpistolen brauchen.

Schuss vor FCA-Stadion: Weitere Polizisten aus USK entlassen
Der Polizist, der im Sommer vor einem Jahr vor dem Stadion des FC Augsburg einen Schuss aus seiner Dienstwaffe abgefeuert hat, ist nach seiner rechtskräftigen Verurteilung auch seinen Beamtenstatus los. Aber nicht nur er wurde aus dem USK entlassen.
Irgendwie frage ich mich bei diesen 3 Fällen ja schon, wo denn die Verhältnismässigkeit liegt.