Fanbullshit & so´n Zeugs

Sozialarbeiter stehen also vor Gericht, weil sie nicht darüber aussagen wollen, was sie mit ihren Klienten besprechen und von ihnen erfahren - logischerweise würden diese nicht mehr mit ihnen sprechen und sie würden gar nichts erfahren, wenn die Klienten davon ausgehen müssen, dass sämtliche Informationen bei der Polizei landen (können) - dann kann man Sozialarbeit natürlich auch gleich bleiben lassen.
Im gerade laufenden Prozess geht es jetzt unter anderem darum, ob ihre Aussagen die Ermittlungen überhaupt weiter gebracht hätten. Ob also Strafvereitelung überhaupt vorliegt. Der damalige Ermittlungsrichter kann sich nur noch an wenige Einzelheiten erinnern. Ist ja auch immerhin schon ein Jahr her. Die Strafbefehle lauten übrigens auf 120 Tagessätze.

Wie auch immer, auch ohne ihre Aussagen wurden mehr oder weniger Beteiligte ermittelt und stehen bzw. standen vor Gericht: Alle bisher verhandelten Fälle (8) endeten mit Freiheitsstrafen, davon 2 ohne Bewährung. Den beiden konnte man übrigens einen erheblichen Anteil an der Planung nachweisen, eine spätere Beteiligung dagegen nicht.

Nur mal zur Einordnung:
Es gab ja diesen Fall, wo USK-Polizisten in Augsburg beim Spiel gegen Gladbach meinten, sich mit Wasserpistolen nass machen zu müssen. Mindestens einer verwechselte das Gerät aber mit seiner Dienstwaffe, er schoss in den Polizeibus und verletzte 4 seiner Kollegen.
Knapp am Kopf vorbei:
Hier lautet das Urteil: Bewährung wegen gefährlicher KV im Amt. Wohlgemerkt durch einen Polizisten mit einer Schusswaffe im Dienst.

Es ging noch ein bisschen weiter: Während des Prozesses trugen die beteiligten (und sogar geschädigten) Kollegen nicht wirklich zur Wahrheitsfindung bei. Kennt man schon, dass man sich nicht erinnert, sich gegenseitig deckt oder einfach gar nichts sagt. Fand der Richter nicht so cool.
Jedenfalls sind diese Kollegen auch nicht mehr im USK, aber weiterhin im Polizeidienst, zum Teil sogar weiterhin bei der PePo. Hoffentlich irgendwo, wo sie wirklich nur Wasserpistolen brauchen.


Irgendwie frage ich mich bei diesen 3 Fällen ja schon, wo denn die Verhältnismässigkeit liegt.
 
(...)

Irgendwie frage ich mich bei diesen 3 Fällen ja schon, wo denn die Verhältnismässigkeit liegt.
Nicht nur Du.
Mal davon abgesehen, dass es eben komplett fragwürdig und kontraproduktiv ist diese Menschen zu Aussagen über ihre Klienten zwingen zu wollen, weil man dann jegliche Sozialarbeit eben auch zu großen Teilen gleich einstellen könnte.
120 Tagessätze ist zudem auch ein Haufen Holz und als vorbestraft würden sie dann auch gelten.
 
Der Punkt ist wohl auch:
Staatsanwaltschaft und Polizei arbeiten ja natürlich auf Grund ihrer Aufgaben immer eng zusammen und sind auch aufeinander angewiesen; deshalb geht's dann da wohl auch mal etwas "sanfter" zur Sache.
Sozialarbeiter haben kaum eine Lobby und haben dann noch dazu mit dem "Feind" der Polizei engeren Kontakt, ergo geht's da recht streng zur Sache.
 
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Wie auch immer, auch ohne ihre Aussagen wurden mehr oder weniger Beteiligte ermittelt und stehen bzw. standen vor Gericht: Alle bisher verhandelten Fälle (8) endeten mit Freiheitsstrafen, davon 2 ohne Bewährung. Den beiden konnte man übrigens einen erheblichen Anteil an der Planung nachweisen, eine spätere Beteiligung dagegen nicht.
[...]
Da unterschlaegst Du jetzt aber selber etwas bzw. gibst die Umstaende einseitig wieder. Denn:

"Das Amtsgericht Karlsruhe hat zwei KSC-Ultras wegen einer "Pyro-Aktion" mit Verletzten erstmals zu Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt. Die Verteidigung will in Berufung gehen.
[...]
Die beiden verurteilten Männer waren bereits vorbestraft wegen Körperverletzung, was bei der Frage, ob eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, eine Rolle spielt. [...]"



Weil: So richtig mutwillig sind Justizurteile eben doch nicht.
 
Da unterschlaegst Du jetzt aber selber etwas bzw. gibst die Umstaende einseitig wieder. Denn:

"Das Amtsgericht Karlsruhe hat zwei KSC-Ultras wegen einer "Pyro-Aktion" mit Verletzten erstmals zu Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt. Die Verteidigung will in Berufung gehen.
[...]
Die beiden verurteilten Männer waren bereits vorbestraft wegen Körperverletzung, was bei der Frage, ob eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, eine Rolle spielt. [...]"



Weil: So richtig mutwillig sind Justizurteile eben doch nicht.
Oh, das wusste ich in der Tat nicht. Das kam in diversen anderen Artikeln zum Thema gar nicht zur Sprache und ist natürlich ein Punkt. Danke.
 
Ist ja schön, dass Kiel in der ersten Liga spielt.

Leider bekommt man seitdem mit unschöner Regelmäßigkeit hier nach Kieler Heimspielen inzwischen in der Lokalpresse die Suche nach Zeugen wegen Körperverletzungsdelikten am Rendsburger Bahnhof zu lesen, in denen Holstein-Fans die negative Hauptrolle spielen.

Letzte Woche wurde ein Bahnhofsmitarbeiter verkloppt, der gerade den Bahnhof sauber machte, und sie bat nicht alles mit ihren Stickern zu tapezieren, weil er den ganzen Mist anschließend wieder beseitigen muss. Beim Heimspiel davor wurde ein Fan eines anderen Vereins angegangen.

Ich freue mich ja wirklich, dass Schleswig-Holstein erstmals auf der Bundesliga-Landkarte vertreten ist. Was die KSV-Fans hier abziehen geht aber mehr als zu weit. Die halbe Stadt ist inzwischen mit Stickern und Banderolen um die Straßenlaternen, Verkehrsschilder und alles was nicht schnell genug weglaufen kann "verschönert", Verteilerkästen in den Kieler Vereinsfarben besprüht, überall hässliches KSV-Graffitigekrickel (wenn das wenigstens hübsch gemacht wäre, aber einfach blöd in drei Sekunden "KSV" irgendwo hinschmieren hat nun echt nichts von moderner Kunst)... Und dann eben noch immer wieder irgendwelche idiotischen körperlichen Übergriffe.

Das kann einem die Freude auch mal ziemlich verhageln, selbst wenn man nicht direkt betroffen ist.
 
Kannst genauso gut HSV zu dem Thema schreiben.
Nur, dass das halt dann nicht in Rendsburg passiert sondern im Rest der Republik.
 
Kannst genauso gut HSV zu dem Thema schreiben.
Es geht mir jetzt um die Ereignisse hier. Ich wohne ja auch nur ein paar Minuten vom Bahnhof weg, und hab keine Lust einen auf die Glocke zu bekommen, weil ich da zur falschen Zeit am falschen Ort bin.

Dass es in so gut wie jedem höherklassigen Verein gewaltbereite Honks gibt, wissen wir glaube ich alle.
 
Tja, dann lebste jetzt eben in Rendsburg mit diesem “Risiko“ wie es alle anderen auch tun, wenn irgendwo Fußball ist.
 

Nach einem Böllerwurf mit einem Dutzend Verletzten bei einem Bundesligaspiel zwischen dem FC Augsburg und der TSG Hoffenheim muss ein 29-Jähriger ins Gefängnis.

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichtes Augsburg verworfen.

Der Hoffenheim-Anhänger war im April 2024 wegen vorsätzlicher Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und gefährlicher Körperverletzung in zwölf Fällen zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil sei nunmehr rechtskräftig, sagte Michael Rauh, der Sprecher des Augsburger Landgerichtes.


Die 3 Jahre Haft wegen Böllerwurf sind nun rechtskräftig.
 

Nach einem Böllerwurf mit einem Dutzend Verletzten bei einem Bundesligaspiel zwischen dem FC Augsburg und der TSG Hoffenheim muss ein 29-Jähriger ins Gefängnis.

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichtes Augsburg verworfen.

Der Hoffenheim-Anhänger war im April 2024 wegen vorsätzlicher Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und gefährlicher Körperverletzung in zwölf Fällen zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil sei nunmehr rechtskräftig, sagte Michael Rauh, der Sprecher des Augsburger Landgerichtes.


Die 3 Jahre Haft wegen Böllerwurf sind nun rechtskräftig.
Vielleicht schmeißen die Kumpels mit den Bewährungsstrafen ja zusammen und spendieren der Blitzbirne ein T-Shirt als Andenken.
 
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