Fanbullshit & so´n Zeugs

Das hat sich ja mal rentiert. Mit 28 für 3 Jahre innen Bau und somit ab jetzt vorbestraft. Und wofür? Mitleid kann ich dabei nicht empfinden, aber das ist wieder so ein Moment, wo ich staunend danebenstehe, wie grenzenlos dumm der Mensch doch sein kann.
Was ich in solchen Fällen nicht so recht verstehe: Warum tun sich nicht wenigstens die DFL-Klubs zusammen und sprechen ein kollektives Hausverbot für alle ihre Stadien aus, wenn man schon mal Täter überführen konnte. So hätten die Vögel auch bei Auswärtsspielen keine Chance mehr Pyros auf ihre Mitmenschen zu werfen.
Das Urteil soll sicher auch eine abschreckende Wirkung haben. Ansonsten bin ich bei @Dilbert .
Und ja, überführte Täter sollten in kein Stadion der in der DFL organisierten Vereine noch Eintrittserlaubnis haben.
 
Vermutlich war dem Täter die Tragweite seines Zündelns nicht mal bewußt. Glaube nicht, dass er das so gewollt hat. Ob das zu "milderden Umständen" führen kann oder gelten kann, weiß ich nicht. 3,5 Jahre Knast finde ich schon hart. Die geforderten 5 Jahre sowieso.
Im Kreis AC ist 2020 ein 22jähriges Arschloch wegen fahrlässiger Tötung von fünf Menschen und verbotenem Kraftfahrzeugrennen für die gleiche Dauer in den Knast gewandert. Na gut, der war halt reiferverzögert, da kann man anscheinend fast ungestraft 5 Menschen töten.
 
Vermutlich war dem Täter die Tragweite seines Zündelns nicht mal bewußt. Glaube nicht, dass er das so gewollt hat. Ob das zu "milderden Umständen" führen kann oder gelten kann, weiß ich nicht. 3,5 Jahre Knast finde ich schon hart. Die geforderten 5 Jahre sowieso.
Im Kreis AC ist 2020 ein 22jähriges Arschloch wegen fahrlässiger Tötung von fünf Menschen und verbotenem Kraftfahrzeugrennen für die gleiche Dauer in den Knast gewandert. Na gut, der war halt reiferverzögert, da kann man anscheinend fast ungestraft 5 Menschen töten.
Weder Unwissenheit noch Dummheit schützt vor Strafe, einen illegalen Böller in einem Stadion zu zünden, ist nunmal rotzdumm.
Nicht der Böllerwerfer ist zu hart bestraft worden, sondern der Typ vom illegalen Autorennen ist deutlich zu lasch verurteilt worden, da fehlt mir das Verständnis.
Eine klare Mitverantwortung trägt auch der Sicherheitsdienst im Stadion, ich wundere mich stets aufs Neue, wie Woche für Woche Pyrotechnik und andere nette Sachen in die Fussballstadien gelangen können, da müsste der Hebel angesetzt werden
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Mann in Aachen wurde wegen fahrlässiger Tötung zu 3 1/2 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt; das ist auch das, was das Gesetz vorsieht (Geldstrafe oder bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe). Bei vorsätzlicher Tötung sind es mindestens 5 Jahre Freiheitsstrafe und bei Mord ist es ja zwingend lebenslänglich.
Die Schwierigkeit bei diesen Verhandlungen ist also, dass man die Vorsätzlichkeit nachweisen muss und das ist eben immer von Fall zu Fall zu tun und mit Sicherheit nicht einfach.
 
Der Mann hat bei stark überhöhter Geschwindigkeit einen Schlenker auf die Gegenfahrbahn gemacht, um die Kontakte einer Radaranlage zu umfahren, dabei stieß er frontal mit einem entgegenkommenden PKW zusammen. Für mich ist das Vorsatz. Ich bin aber auch kein Jurist, um sowas wirklich zu beurteilen.
 
Vermutlich war dem Täter die Tragweite seines Zündelns nicht mal bewußt. Glaube nicht, dass er das so gewollt hat. Ob das zu "milderden Umständen" führen kann oder gelten kann, weiß ich nicht. 3,5 Jahre Knast finde ich schon hart. Die geforderten 5 Jahre sowieso.
Ich habe von 3 Jahren gelesen, es soll noch nicht rechtskräftig sein. 2 Bekannte von ihm wurden auch schuldig gesprochen - sie haben ihn zum Werfen etc. angestachelt. Die beiden haben aber Bewährung bekommen.
Der Haupttäter bereut das wohl auch, er hat voll gestanden, sich bei den Opfern entschuldigt und einem Opfer freiwillig Schmerzensgeld gezahlt. Dieses Opfer hat durch den Böller-Knall Tinnitus bekommen, ob das wieder weggeht...?
 
Bezüglich des Schusses, den der junge Mann beim Fußballspiel mal meinte in Richtung seiner Kollegen abgeben zu müssen:
Weder er noch seine Kollegen können sich jetzt noch daran erinnern, dass da ja geschossen wurde.
Beruhigend, dass solche Menschen mit tödlichen Waffen ausgerüstet sind und dazu legitimiert sind sie einsetzen zu dürfen.

 
Die Rechtsgrundlagen der Datei Gewalttäter Sport sind verfassungswidrig, hat das BVerfG festgestellt. Das war gestern sogar der Tagesschau einen Beitrag mit Interview wert.
Das heisst, die Grundlagen der Erfassung, Speicherung, Weitergabe und Zugriff auf die Daten sind es. Damit ist die Datei in ihrer jahrelangen Form im Eimer.

Aus der Quelle:
Die nun für verfassungswidrig erklärten Regelungen erlaubten es der Polizei, sensible personenbezogene Daten bereits aufgrund vager Anhaltspunkte in weitem Umfang zu bevorraten und ohne weitere sachliche und zeitliche Grenzen zu nutzen. Fußballfans können bisher schon für viele Jahre in der Datei „Gewalttäter Sport“ landen, nur weil ihnen beispielweise irgendein Bagatelldelikt vorgeworfen wird, selbst wenn das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt wurde. Aufgrund der so bevorrateten Daten drohen ihnen dennoch polizeiliche Anschlussmaßnahmen wie unangenehme Befragungen, Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen oder gar Freiheitsentzug. Das Bundesverfassungsgericht entschied nun aufgrund der von der Gesellschaft für Freiheitsrechte eingereichten Verfassungsbeschwerde unter anderem, dass es nicht ausreichen kann, Beschuldigter irgendeiner geringfügigen Straftat gewesen zu sein, um in Polizeidatenbanken wie der Datei „Gewalttäter Sport“ geführt zu werden. Es fehle an einer hinreichend normierten Speicherungsschwelle und den gebotenen Vorgaben zur Speicherdauer.

Eine der fünf Beschwerdeführerinnen ist Stephanie Dilba, Mitglied im Ehrenrat von 1860 München und seit langem in verschiedenen Faninitiativen aktiv. Sie wurde lange Zeit von der bayerischen Polizei in einer Datenbank gespeichert, ohne sich jemals strafbar gemacht zu haben, und zeigt sich nun erleichtert: „Fußballfans wie ich werden nach diesem wichtigen Urteil hoffentlich nicht mehr so leicht in einer Polizeidatenbank landen. Das hat mich belastet und stigmatisiert – bei jeder Polizeikontrolle hatte ich Herzklopfen.“

Für Wilko Zicht aus dem Vorstand der Grün-Weißen Hilfe Bremen steht dieser Fall sinnbildlich für das, was mit der Datei „Gewalttäter Sport“ falsch läuft: „Aus fragwürdigen Anlässen werden Fans als angebliche Gewalttäter abgespeichert und müssen dann schwerwiegende Konsequenzen fürchten. Dabei wissen viele Fans nicht einmal, dass sie rechtswidrig in der BKA-Datei gespeichert sind, und können sich daher auch nicht dagegen wehren. Daher muss die Polizei endlich bundesweit verpflichtet werden, die betroffenen Personen zu informieren, wie es in Bremen bereits der Fall ist. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss außerdem dazu führen, dass der Polizei für die Speicherung und die Nutzung von Informationen klare gesetzliche Grenzen gezogen werden, die dann auch tatsächlich eingehalten werden. Dies gilt umso mehr, als die Polizei sich derzeit darauf vorbereitet, Daten künftig nicht mehr in getrennten Dateien zu speichern, sondern in einer großen gemeinsamen Datenplattform von Bund und Ländern zusammenzuführen. Vor diesem Hintergrund ist auch die im aktuellen Sicherheitspaket der Bundesregierung vorgesehene automatisierte Analyse des polizeilichen Datenbestandes mit Hilfe von Data Mining und KI-gestützten Auswertungsmethoden erst recht kritisch zu sehen.“

Ein weiterer Beschwerdeführer ist Werder-Fan und Mitglied der Grün-Weiße Hilfe in Bremen. Er war im Jahr 2010 als Tatverdächtiger einer Sachbeschädigung in der Datei „Gewalttäter Sport“ gelandet, nachdem jemand aus einem Werder-Fanbus bei einem Zwischenhalt in Göttingen mit einem Edding ein Graffiti hinterlassen haben soll. Die niedersächsische Polizei stoppte die Busse, nahm die Personalien aller mitfahrenden Werder-Fans auf und speicherte sie als Gewalttäter in der BKA-Datei ab. Für den Beschwerdeführer hatte dies zur Konsequenz, dass ihm einige Monate später auf dem Weg zum Champions-League-Spiel in Enschede von der Bundespolizei die Ausreise untersagt wurde. Er klagte hiergegen beim Verwaltungsrecht Köln, das ihm zwei Jahre später Recht gab und die Ausreiseuntersagung für rechtswidrig erklärte.

Soviel dazu. Die Klagen gegen diese Datei laufen seit über 15 Jahren. So lange kenne ich auch etwa Stephanie und Wilko. Man kannn ihnen nicht genug danken, dass sie das durchgezogen haben.
Das Beispiel des Werderaners zeigt spätestens den Charakter dieser Datei und des Umgangs mit den Daten. Selbst wenn Behörden bzw. ihre Akteure wissen, dass sie rechtswidrig handeln, tun sie es trotzdem weil der Erfolg ihnen Recht gibt und sie keine Folgen befürchten müssen. Der Geschädigte ist zwar im Recht auf ne kann das auch feststellen lassen, es nützt ihm nur nichts wenn die Reise dann Jahre vorher hätte stattfinden sollen.

 
Zuletzt bearbeitet:
Da wird, befürchte ich, erstmal gar nix gelöscht.
Da wird nun erstmal verschleppt, vielleicht etwas rumgedoktort und Scheinverbesserungen eingeführt, etc.

Das Grundproblem bleibt: So manche Exekutive beschließt was, führt fragwürdige Maßnahmen ein, die zuerstmal nie auf Rechtmäßigkeit geprüft werden bis dann Betroffene dagegen klagen und 1 1/2 Jahrzehnte später eventuell Recht bekommen.
Das gibt's ja auch gerade bei Beschlüssen der bayrischen Regierung zum Beispiel immer wieder, dass deren Maßnahmen und Gesetze dann später wieder vom Verfassungsgericht einkassiert werden.
 
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