Schröder
Problembär
Falsch, weil:
Zitat:
"Eine Mitgliedschaft von Ausländern ist demnach zulässig, wenn eine Zugehörigkeit zum deutschen Volkstum vorliegt. Wegen des volkstumsbezogenen Vaterlandsbegriffs ist die Staatsangehörigkeit unerheblich."
Allerdings wird wohl kein Ausländer Mitglied werden wollen. Da kann er ja gleich zu den Republikanern gehen.
Ich muss mich aber trotzdem korrigieren: Anscheinend kann man die Mitgliedschaft in einem Verein tatsächlich an die Staatsbürgerschaft koppeln.
Hätte ich bei unseren Anti-Diskriminierungsgesetzen nicht für möglich gehalten, nach dem keiner wg. seiner Hautfarbe, Religion, Staatsangehörigkeit usw. benachteiligt werden darf (dachte, das wär nur möglich, wenn diese "Eigenschaft" den Zielen des Vereins entgegensteht).
Also vergesst den Quatsch da oben.
Zitat:
"Eine Mitgliedschaft von Ausländern ist demnach zulässig, wenn eine Zugehörigkeit zum deutschen Volkstum vorliegt. Wegen des volkstumsbezogenen Vaterlandsbegriffs ist die Staatsangehörigkeit unerheblich."
Allerdings wird wohl kein Ausländer Mitglied werden wollen. Da kann er ja gleich zu den Republikanern gehen.
Ich muss mich aber trotzdem korrigieren: Anscheinend kann man die Mitgliedschaft in einem Verein tatsächlich an die Staatsbürgerschaft koppeln.

Also vergesst den Quatsch da oben.
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