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André
Guest
Meine Kollegin ist häßlich!
Kündigungsgefahr! Was Sie im Job
lieber nicht sagen sollten
Ihr Chef hatte die 44jährige Laura Zubulake als häßlich, alt und unfähig bezeichnet. Die ehemalige Wall-Street-Bankerin klagte erfolgreich gegen ihren Arbeitgeber, die Schweizer Großbank UBS, wegen Diskriminierung. Sie bekommt jetzt 29 Millionen Dollar.Das hat ein New Yorker Gericht entschieden. Könnte es das auch in Deutschland geben?
Stefan Schiefer, Experte für Arbeitsrecht bei der Frankfurter Anwaltsfirma Janolaw (janolaw.de): Eine solche Äußerung ist auch in deutschen Betrieben unzulässig. Bei einer Klage sind aber keine Millionensummen zu erwarten.
Wichtig: Gibt es Zeugen? Wie war die Gesprächssituation? Und: Was im Büro als Beleidigung gilt, kann auf dem Bau ohne weiteres durchgehen.
Das dürfte sich bald ändern. Grund: Ein Anti-Diskriminierungs-Gesetz ist in Arbeit. Eigentlich hätte die Regelung nach EU-Vorgaben schon 2003 umgesetzt werden müssen. Im Beruf wäre damit die Diskriminierung wegen Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Ausrichtung oder ethnischer Herkunft künftig verboten.
Noch streiten Wirtschaft und Politik über den genauen Inhalt. Denn Arbeitgeber und Vermieter befürchten eine Flut von Klagen. So könnten z.B. Menschen ausländischer Herkunft vor Gericht gehen, weil sie eine Wohnung nicht bekommen haben.
Fest steht: Wer seinem Ärger über den Boß am Stammtisch Luft macht, bleibt auch in Zukunft ungeschoren. Stefan Schiefer: Wenn Kollegen beim Feierabendbier unter sich sind und über den Chef herziehen, dann muß deswegen keiner mit einer
Abmahnung oder Kündigung rechnen.
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Also die Amis die haben irgendwie einen an der Klatsche!
