Was ist los im Staate Süddänemark?

Hendryk

Forum-Freund
Doch, denn "first past the post" ist so ziemlich das schlechteste Wahlsystem. Da ist praktisch garantiert, dass ein Grossteil der Bevoelkerung, vermutlich sogar die Mehrheit, im Bundestag nicht repraesentiert wird.

Wenn jemand in einen Wahlkreis mit 40% der Stimmen gewinnt und nur die Direktmandate in den Bundestag kommen, dann heisst das naemlich: Die anderen 60% der Bevoelkerung aus diesem Wahlkreis haben im Bundestag keinen Vertreter. Keinen.
Ist natürlich nur ein Gedankenspiel. Es würde wohl auch dazu führen, dass 2 Parteien fast alle Abgeordneten im Bundestag stellen und vielleicht noch ein paar wenige von anderen Parteien aufgrund ihrer regionalen Beliebtheit dort wären.
 

Holgy

Kommischer Foggel
Moderator
Ist natürlich nur ein Gedankenspiel. Es würde wohl auch dazu führen, dass 2 Parteien fast alle Abgeordneten im Bundestag stellen und vielleicht noch ein paar wenige von anderen Parteien aufgrund ihrer regionalen Beliebtheit dort wären.

Alles möglich, was ihr sagt. Muss aber nicht so kommen. Dettis Einwand stimmt bei einem absoluten Mehrheitswahlrecht nicht, denn da hat der Kandidat, der den Wahlkreis gewinnt, immer über 50%.

Über vor und Nachteile zu dieser Variante des Wählens: Mehrheitswahl

Zu deinem Einwand, hier die Ergebnisse aus Frankreich, die ein Mehrheitswahlrecht haben (absolut):

Screenshot 2023-03-15 073247.png
 
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Hendryk

Forum-Freund
Dettis Einwand stimmt bei einem absoluten Mehrheitswahlrecht nicht, denn da hat der Kandidat, der den Wahlkreis gewinnt, immer über 50%.
Ich habe jetzt nicht gefunden, dass dafür immer mindestens 50% der Stimmen im Wahlkreis nötig sind.
Wikipedia:
Als Direktmandat wird in Deutschland ein Parlamentsmandat bezeichnet, das der Bewerber erringt, der bei einer Parlamentswahl in einem Wahlkreis die meisten Stimmen erhält. Bei der in Deutschland üblichen personalisierten Verhältniswahl erhält eine Partei für in den Wahlkreisen gewonnene Sitze entsprechend weniger Listenmandate, so dass Direktmandate grundsätzlich keinen Einfluss auf die Sitzzahlen der Parteien im Parlament haben. Dagegen hängen bei einem Mehrheitswahlrecht wie beispielsweise in Großbritannien die Sitzzahlen der Parteien ausschließlich von ihren Erfolgen in den Wahlkreisen ab.
Die meisten Stimmen für einen einzelnen Bewerber können dann ja auch deutlich weniger als 50% sein.
 

Detti04

The Count
Alles möglich, was ihr sagt. Muss aber nicht so kommen. Dettis Einwand stimmt bei einem absoluten Mehrheitswahlrecht nicht, denn da hat der Kandidat, der den Wahlkreis gewinnt, immer über 50%.

[...]
Das ist Augenwischerei, weil womoeglich am Schluss in einer Stichwahl nur zwischen zwei Kandidaten gewaehlt wird. Der Kandidat, den ein bestimmer Waehler wollte, kann ja dann schon gar nicht mehr dabei sein.

Das ist so, als waerst Du traditionell Gruenen-Waehler, haettest jetzt aber in der Stichwahl die Wahl zwischem dem Kandidaten der FDP und dem Mann von der AfD. Fuehltest Du Dich dann von dem letztendlichen Sieger vertreten, selbst wenn Du diesen Mangels Alternative in der Stichwahl gewaehlt hast? Du wolltest eigentlich "mehr Klimaschutz", musstest aber in der Stichwahl "freie Fahrt fuer freie Buerger" waehlen, weil "Auslaender raus!" noch weniger eine Alternative war. Fuehlst Du Dich dann richtig vertreten?

Diese ganzen "first-past-the-post"-Wahlmethoden sind total veraltet. Die waren mal hilfreich, als Reisen in die Hauptstadt Tage oder gar Wochen dauerten und man daher berechtigt argumentieren konnte, dass die Leute in Washington ueberhaupt keine Ahnung davon haben, wie es in Florida, Texas und Kalifornien so aussieht, und man deshalb Parlamentsabgeordnete braucht, die auch tatsaechlich aus Florida, Texas und Kalifornien kommen. Heutzutage zieht das Argument aber nicht mehr.
 

fabsi1977

Theoretiker
Alles möglich, was ihr sagt. Muss aber nicht so kommen. Dettis Einwand stimmt bei einem absoluten Mehrheitswahlrecht nicht, denn da hat der Kandidat, der den Wahlkreis gewinnt, immer über 50%.
Kennst du ein Land mit absolutem Mehrheitsrecht? In Frankreich gibt es das nur bei der Präsidentschaftswahl , da es eine Stichwahl zwischen den ersten beiden Kandidaten gibt.

Bei der Wahl zur Nationalversammlung darf bei der Stichwahl jeder Kandidat mit 12,5% Stimmen zum zweiten Wahlgang antreten, da wäre also rein theoretisch ein Kandidat auch mit weniger als 50% gewählt wird. Auch in GB oder den USA gibt es keine Stichwahl, wobei das ja in USA eh aufgrund des Zweiparteiensystems nicht notwendig ist. Wie die einzelnen Ergebnisse der Wahlkreisen GB waren weiß ich gerade nicht, hab auf die schnelle nichts gefunden wo man das auf einen Blick sehen kann.
 

Rupert

Friends call me Loretta
Der Verkehrssektor mal wieder: Da will's nichts werden mit der Reduktion des CO2 und es ist u.a. dank des aktuellen Ministers für dieses Ressort auch gar nicht erkennbar, ob und wie es da mal runtergehen sollte. Von der Auto- und Verbrennungsmotorlobby samt den ganzen Privatleuten, die auf ihre Verbrennerautos stehen, will ich mal gar nicht reden.
 

Detti04

The Count
[...]
Bei der Wahl zur Nationalversammlung darf bei der Stichwahl jeder Kandidat mit 12,5% Stimmen zum zweiten Wahlgang antreten, da wäre also rein theoretisch ein Kandidat auch mit weniger als 50% gewählt wird. Auch in GB oder den USA gibt es keine Stichwahl, wobei das ja in USA eh aufgrund des Zweiparteiensystems nicht notwendig ist. Wie die einzelnen Ergebnisse der Wahlkreisen GB waren weiß ich gerade nicht, hab auf die schnelle nichts gefunden wo man das auf einen Blick sehen kann.
Auch in den USA kann man mit weniger als 50% der Stimmen zum Senator gewaehlt werden. So wie in Nevada im letzten Jahr:


Oder in North Carolina 2020:


In Georgia gab es 2020 uebrigens eine "runoff election", d.h. eine Stichwahl. Diese gibt es also auch in den USA, je nach Bundesstaat.
 

Detti04

The Count
[...] Wie die einzelnen Ergebnisse der Wahlkreisen GB waren weiß ich gerade nicht, hab auf die schnelle nichts gefunden wo man das auf einen Blick sehen kann.
Nachtrag noch. Die Ergebnisse fuer die einzelnen Wahlkreise kannst Du hier sehen:


Wenn Du die Tabellen nach der Spalte "Share" ordnest, dann siehst Du gleich, welche Prozentzahl zum Sieg und Direktmandat gereicht hat: In Sheffield Hallam waren es beispielsweise ganze 34,6%, in South Down in Nordirland sogar nur 32,4%. Ja, so scheisse ist first-past-the-post.
 

Holgy

Kommischer Foggel
Moderator
Kennst du ein Land mit absolutem Mehrheitsrecht? In Frankreich gibt es das nur bei der Präsidentschaftswahl , da es eine Stichwahl zwischen den ersten beiden Kandidaten gibt.

Nein, ich kenne nur das Wahlrecht in D-Land. Aber auch wenn es das nirgends gibt, heißt das ja nicht, dass man das nicht machen könnte. Muss man aber auch nicht. Aber das ist eine weitere mögliche Variante neben anderen.

Auch in den USA kann man mit weniger als 50% der Stimmen zum Senator gewaehlt werden. So wie in Nevada im letzten Jahr:


In Deutschland kann man sogar - je nach dem wie man rechnet - mit 0% Stimmen oder oder mit 0,1% oder mit 20% oder mit 26% Bundeskanzler (Scholz) werden!
 
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Holgy

Kommischer Foggel
Moderator
Ich habe jetzt nicht gefunden, dass dafür immer mindestens 50% der Stimmen im Wahlkreis nötig sind.

Die meisten Stimmen für einen einzelnen Bewerber können dann ja auch deutlich weniger als 50% sein.

Du hast nicht verstanden was "absolutes Mehrheitswahlrecht" bedeutet. Das bedeutet, ein Kandidat muss die absolute Mehrheit holen, sonst ist er nicht gewählt. Absolute Mehrheit bedeutet mehr als 50%. Das, was Du meinst, ist relative Mehrheit.

btw.: »Die Sonderrolle der CSU ist systematisch fragwürdig, aber historisch eingeübt«
 

Hendryk

Forum-Freund
Du hast nicht verstanden was "absolutes Mehrheitswahlrecht" bedeutet. Das bedeutet, ein Kandidat muss die absolute Mehrheit holen, sonst ist er nicht gewählt. Absolute Mehrheit bedeutet mehr als 50%. Das, was Du meinst, ist relative Mehrheit.

btw.: »Die Sonderrolle der CSU ist systematisch fragwürdig, aber historisch eingeübt«
Das Thema war aber doch, dass jemand das Direktmandat in seinem Wahlkreis holt. Und dafür ist mWn nicht die absolute Mehrheit notwendig.
 

Hendryk

Forum-Freund
Das bedeutet aber auch dass man wohl in den meisten Fällen eine Stichwahl benötigt.
Darauf wollte ich auch hinaus.
Bei der ersten Wahl, wenn es mehrere (mehr als 2) Kandidaten gibt und es keiner zu einer absoluten Mehrheit schafft, dann hat eben auch der spätere Direktkandidat weniger als 50% Zustimmung.
@Holgy meint aber ja, dass der Direktkandidat immer mehr als 50% hat. Die Stichwahl ist für mich da nicht entscheidend. Sie muss für den Direktkandidaten dann einfach sein, aber die Zustimmung im Wahlkreis wird bei der ersten, der eigentlichen Wahl, ausgedrückt.
 

fabsi1977

Theoretiker
Ja vielleicht, aber das macht ja nichts.
Außer den Mehrkosten die für solche Wahlgänge entstehen. Plus den Mehraufwand in den Verwaltungen. Und dass eben die Wahlhelfer ein zweites mal am einen Sonntag benötigt werden.
Nicht falsch verstehen, alles zu stemmen und bei Kommunalwahlen ja auch üblich. Aber man darf es nicht außer Acht lassen.

Ganz generell halte ich die Kombination aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht für grundsätzlich nicht falsch. Aber den Weg den die Ampel da geht, sehe ich mehr als nur kritisch. Ob dieses Vorgehen noch mit dem Wahlgrundsatz "gleich" zu vereinbaren ist, kann man durchaus diskutieren. Unabhängig davon, ob es verfassungsmäßig zu beanstanden ist, halte ich es aber für schlicht falsch, Wahlkreise einfach unter den Tisch fallen zu lassen.
 

Holgy

Kommischer Foggel
Moderator
Außer den Mehrkosten die für solche Wahlgänge entstehen. Plus den Mehraufwand in den Verwaltungen. Und dass eben die Wahlhelfer ein zweites mal am einen Sonntag benötigt werden.
Nicht falsch verstehen, alles zu stemmen und bei Kommunalwahlen ja auch üblich. Aber man darf es nicht außer Acht lassen.

Ganz generell halte ich die Kombination aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht für grundsätzlich nicht falsch. Aber den Weg den die Ampel da geht, sehe ich mehr als nur kritisch. Ob dieses Vorgehen noch mit dem Wahlgrundsatz "gleich" zu vereinbaren ist, kann man durchaus diskutieren. Unabhängig davon, ob es verfassungsmäßig zu beanstanden ist, halte ich es aber für schlicht falsch, Wahlkreise einfach unter den Tisch fallen zu lassen.

Das sollte einem die Demokratie aber wert sein. Ich bin auch gar nicht unbedingt für ein Mehrheitswahlrecht, würde das aber auch nicht konsequent ausschließen, sondern als Möglichkeit durchaus in Betracht ziehen.

Die Kombination ist nicht mehr praktikabel, weil es das Parlament unnötig aufbläst (was das allein kostet!!!). Daher ist der geplante Kompromiss doch ganz ok. Ich finde das Interview mit Christoph Möllers ganz erhellend: »Die Sonderrolle der CSU ist systematisch fragwürdig, aber historisch eingeübt«

Man kann immer die Nachteile aufzählen, und die würde ich auch gar nicht in Abrede stellen. Aber man muss sich dann fragen: Will man erstens die Wahlkreise behalten, zweitens ein Verhältniswahlrecht haben und drittens einen kleineren Bundestag? Diese Bedingungen erfüllt das neue Wahlrecht. Das ist nicht wenig. Alle Parteien und alle Bundesländer sind entsprechend ihrer Bevölkerungszahl und ihrem Zweitstimmenergebnis vertreten. Das ist aber nur möglich, wenn man etwas an der Wahlkreiszuteilung ändert. Es fällt auf: In der Debatte wurden viele Dinge am Entwurf bemängelt, aber keine ernsthaften Gegenvorschläge gemacht.
 

Hendryk

Forum-Freund
Was dabei raus kommt, kannste prima in den USA sehen.
So ist es! Dann kommen fast nur noch SPD und Union in den Bundestag. Eine davon stellt dann die Regierung und die andere geht in die Opposition. Durch Direktmandate kommen dann vielleicht noch ein paar Kandidaten anderer Parteien (FDP, Grüne, AfD und Linke) in den Bundestag. Die spielen dann aber keine Rolle in der Regierung.
Wir haben eine Parteien-Demokratie. D.h. dass die Verteilung der Parteien den Willen des Volkes abbildet. Daher können wir eher die Erststimmen abschaffen.
Eine Verringerung der Wahlkreise löst das Problem nicht wirklich. Auch da können durch Überhang- und Ausgleichmandate wieder deutlich mehr Abgeordnete in den Bundestag kommen.
Außerdem wie sollen diese Wahlkreise gerecht verringert werden?
Bei uns, Landkreis Diepholz, sollte der bisherige Wahlkreise so anders verteilt werden, dass der Landkreis von Nord nach Süd durchgeschnitten wäre und mit den Nachbarwahlkreisen verschmelzen. Politisch also weiter ein Landkreis, aber mit 2 verschiedenen Abgeordneten im Bundestag, die auch die Nachbarlandkreise vertreten, bzw. auch dort gewählt werden.
Diese Neuverteilung ist dank der Regelung durch die Ampel jetzt wieder vom Tisch.
 

Schröder

Problembär
Ich würde die Anzahl der Wahlkreise auf 250 beschränken. Wären dann 500 Abgeordnete ohne Ausgleichs- und Überhangmandate. Das sollte ausreichen, den Bundestag "gesundschrumpfen" zu lassen.
Zur Zeit soll ein Direktmandat ungefähr 250.000 Einwohner abdecken. Wenn man das auf 250.000 Wahlberechtigte umschreiben würde, hätte man das Ziel schon erreicht.
 
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Detti04

The Count
Ach ja, "vermindert schuldfaehig" ist doch immer wieder schoen:

"[...] Der Angeklagte hatte vor Gericht zugegeben, den 55-Jährigen im Mai vergangenen Jahres nach dem Fußball-Relegationsspiel zwischen Hertha BSC und dem Hamburger SV in der Nähe des Olympiastadions mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben. Allerdings sei er zuvor provoziert und attackiert worden, erklärte der 25-Jährige.

Der Staatsanwalt hatte vier Jahre Haft verlangt. Der Angeklagte habe dem 55-Jährigen nach einem kurzen verbalen Streit eine Lektion erteilen wollen, sagte er in seinem Plädoyer. Er habe "ständig nachgesetzt, als die Angelegenheit schon geklärt schien". Aus Sicht der Staatsanwaltschaft handelte es sich um einen gezielten Schlag. Das Opfer habe dafür keinen Anlass gegeben. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. Es sei ein "klassischer Fall von Notwehr".

Nach einem Gutachten war der 25-Jährige zur Tatzeit vermindert schuldfähig wegen seines Alkohol- und Kokainkonsums. [...]"



Wie waere es, wenn wir selbstverschuldete verminderte Schuldfaehigkeit einfach mal abschafften? Und zwar ersatzlos?
 
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