Verwaltungsgericht Saarbrücken erlaubt das Entkleiden von Fans durch Polizei

Floggit

Moderator
Zu Gast bei Freunden:
Fans dürfen nackt ausgezogen werden

Verwaltungsgericht Saarbrücken erlaubt eine Woche vor WM-Beginn das völlige Entkleiden unverdächtiger Fans durch Polizei


Saarbrücken/Dresden. Weibliche und männliche Fußballfans, die „unscheinbar und unverdächtig sind“ dürfen ohne Angabe von Gründen vor dem Stadionbesuch von der Polizei nackt ausgezogen werden. Dies geht aus einem Urteil hervor, dass vom Verwaltungsgericht Saarbrücken unter Aktenzeichen 6 K 74/05 eine Woche vor der WM veröffentlicht wurde.

Das Verwaltungsgericht wies damit die Klage einer 16-Jährigen ab, die sich wie viele andere weibliche Fans bei dem am 11.03.2005 stattfindenden Zweitligaspiel 1. FC Saarbrücken gegen 1. FC Dynamo Dresden vor dem Stadion vor Polizeibeamten ohne Angabe von Gründen in einer Kabine nackt ausziehen mussten. „Am Ende der Durchsuchung wurde der Klägerin angewiesen, den BH für eine Abtastkontrolle nach oben umzuklappen. Der Slip musste bis zu den Knien heruntergezogen werden und die Klägerin musste eine vollständige Körperdrehung durchführen“, so die Tatbestandsbeschreibung im Urteil (Seite 4). „Man konnte von draußen hineinsehen, da die Kabinen offen waren. Außerdem waren die Pflastersteine im März entsetzlich kalt“, erzählt die Klägerin.

Nach Angaben der Polizei Saarbrücken wurde die Klägerin wie viele weitere weibliche Fans gerade deswegen untersucht, weil sie zu den so genannten unverdächtigen Dynamofans gehört. Solche sind nach Definition der Polizeibehörde „unscheinbare, jüngere oder ältere und insbesondere weibliche Personen, die aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes nicht den gewalttätigen Fans zugeordnet werden können.“ (Seite 11) Die Polizei begründete vor Gericht dieses Vorgehen damit, dass solche „unverdächtigen Fans“ Waffen, Rauchpulver und Signalmunition – versteckt in BHs und Slips – ins Stadion transportiert hätten. Weitergehend hätte es sogar einen Fall gegeben, in dem ein weiblicher Fan pyrotechnische Erzeugnisse im Intimbereich versteckt ins Stadion hineingeschmuggelt hätte. „Es ist nach meiner Kenntnis allerdings kein einziger Fall von der Polizei dokumentiert worden, in dem das tatsächlich passierte“, berichtet Sven Schellenberg, der die Klage gegen die Landespolizeidirektion Saarland finanziell unterstützt. Auch bei dem Spiel in Saarbrücken wurde bei keinem der Fans, die sich ausziehen mussten, etwaige Gegenstände gefunden.

Das Gericht sah die Polizeiaktion „sowohl von der Anordnung als auch vom Umfang her rechtmäßig“ an und stellte keinen unverhältnismäßigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der 16-Jährigen fest (Seite 10). Vielmehr bedurfte es „zum Auffinden derartigen Materials einer vollständigen Inaugenscheinnahme des unbekleideten Körpers.“ (Seite 13) Zudem hätte die Klägerin bei einem Besuch eines Spiels des 1. FC Dynamo Dresden mit einer solchen Durchsuchung rechnen müssen, da bei Spielen dieses Vereins wiederholt Pyrotechnik abgebrannt wurde.

„Das Urteil ist entwürdigend für alle insbesondere weiblichen Fußballfans. Es stellt vor allem weiblichen Fans unter den Generalverdacht der Unterstützung von Randale“, wertet Sven Schellenberg das Urteil. Dass das Verwaltungsgericht eine Woche vor der Fußball-WM die Entscheidung veröffentlicht, sei ein Affront gegen alle friedlich feiernden Fußballfans. Für ausländische Gäste könne eine solche Entscheidung eines Rechtsstaates nur Verwunderung hervorrufen. Er werde gemeinsam mit der Klägerin Berufung gegen das „Skandal-Urteil“ einlegen. „Mit dieser Begründung ist ein solches Vorgehen zudem nicht nur bei Fußball, sondern bei jeder Veranstaltung möglich“, so Schellenberg.








Diesen Beitrag habe ich bei uns im Forum auf der Offiziellen HP gefunden. Für mich einfach nur ein SKANDAL
 

André

Admin
Habs mal in die Fanszene verschoben. Passt hier besser.

Also das ist echt unglaublich. Man könnte fast auf den Standpunkt kommen das unsere Demokratie eine getarnte Diktatur ist.... :nene:
 

Egge

Guest
Abartig unter völlig an der Menschenwürde vorbei! Niemals würde ich da zustimmen und der Gedanke an so ein vorgehen ist widerlich!
Ich stelle mir gerade unsere Muslimischen Freunde vor :huhu:!

Ab in die nächste Instanz und dann wolln wir mal sehen was RECHT ist :motz: :motz: :finger: :finger: !!
 

R.v.N.

Junior Konzepter UX
also das ist ja wirklich die Höhe, wie kann ein Gericht sowas als Recht gelten machen...da versagt bei mir das komplette System...sowas darf einfach nicht zugelassen werden...!!!
 

Floggit

Moderator
Als Fussballfan biste eben für die nur Dreck :vogel: Man kann nur hoffen, dass eine Berufung in dem Fall erfolgreicher endet.

PS: Das Urteil stammt wohl von 1 Richterin (!!) und 2 Richtern. Hoffentlich haben sie Kinder, die zum Fussball gehen und denen es genauso ergeht. Für mich ist das schon der Tatbestand einer Vergewaltigung.
 

manowar65

Benutzer
Wenn dat so stimmt is dat echt unglaublich.Ich war mal mit nem Kumpel und meinem Stiefsohn in Rostock...Kumpel und ich wurden gefilzt,Stiefsohn,damals 7 Jahre natürlich net...ich sachte zum Ordner:"Den Ballermann hat der kleine unterm Hemd:floet:Hat er net geglaubt:gruebel:Ok,der Kleine war unbewaffnet:lachweg:Na,was ich damit meine...ich hätte dem Kleinen alles mögliche einstecken können....IHN hätte keiner kontrolliert:weissnich:
 
Jemanden im März in Deutschland dazu zu zwingen, sich barfuss draussen auf eine Steinpflaster hin zu stellen, klingt für mich dazu ganz klar nach vorsätzlicher, aber in jedem Fall nach fahrlässiger versuchter Körperverletzung.

Ein derartiges Vorgehen ist ganz klar verfassungswidrig, denn es verstösst gegen Artikel 2, Absatz 2 GG:
http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/gg/gg1_de.htm#art1 schrieb:
Artikel 2:
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

So einfach kann man also in einem 'Rechts'Staat die Verfassung ausser Kraft setzen...

Und Artikel 1.1 blieb so ganz nebenbei ja auch völlig auf der Strecke...
http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/gg/gg1_de.htm#art1 schrieb:
Artikel1:
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Waren nicht die Richter gemäss Artikel 92 die rechtssprechende Gewalt - gebunden an Artikel 1.1?
Und die kennen selber nicht mal das Grundgesetz?


Armes Deutschland...
 

barni

Erfahrener Benutzer
Ilai schrieb:
Armes Deutschland...
Es lebe die französische Revolution. U/nglaublich wie weit wir hier bald sind. Wenn ich sowas lese, kann ich nur noch mit dem Kopf schütteln. Und ich kann verstehen das viele keine Kinder mehr in diese beschissene Welt setzten möchten, daran ändert auch kein Elterngeld etwas.

Was wir erleben ist wohl gerade erst der Anfang, will gar nicht wissen wie das hier in 40 Jahren mal aussieht. Ich glaube da können wir wieder mit dem Mittelalter konkurrieren.

Naja vielleicht kommen dann ja Leute nach Deutschland die sich hier für die Achtung der Menschenrechte einsetzten. Aber wahrscheinlich werden diese dann direkt an der Grenze erschossen.... :nene:

Wie gut nur das Frau Merkel vor wenigen Tagen den Chinesen was über die Menschenrechte erzählt hat...... :lachweg:
 

Egge

Guest
Meine Rede! Wir brauchen eine neue Revolution :motz: ! Allerdings nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa :hail: :hail: !
 

Floggit

Moderator
Quelle: FR online - Sport



Durchsuchung einer 16-jährigen
Ausziehen unter Verdacht



VON ASTRID HÖLSCHER

Wer harmlos aussieht und friedfertig auftritt, sollte Fußballstadien meiden. Solche Menschen gelten nämlich als extrem verdächtig und riskieren, von der Polizei hochnotpeinlich durchsucht zu werden. Bis auf die Haut. So geschehen in Saarbrücken im März 2005. Und für gut erachtet vorige Woche vom Verwaltungsgericht in Saarlouis.

Seine Mandantin, sagt der Dresdner Rechtsanwalt Jörg Freund, "sieht nicht nur harmlos aus. Sie ist es auch". Gerade 16 geworden, mit einem Fanschal von Dynamo Dresden "erkennbar" auf dem Weg ins Saarbrücker Ludwigsparkstadion - damit passte die junge Sächsin freilich am 11. März 2005 perfekt ins "Raster". Die Ordnungshüter hatten es auf "so genannte unverdächtige Dynamo-Fans" abgesehen. Auf, wie es im Urteil heißt, "unscheinbare, insbesondere weibliche Personen, die aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes nicht den gewalttätigen Fans zugeordnet werden können".

Kurzum, verdächtig erschien jeder und vor allem jede, die nicht sogleich als Hooligan zu erkennen waren. Sie hätten ja als "Transporteure" missbraucht werden können, um "Feuerwerkskörper und Leuchtspurmunition" ins Stadion zu schmuggeln. So argumentiert die Polizei, und das Verwaltungsgericht folgt ohne Abstriche.

11. März 2005, Zweitligaspiel 1. FC Saarbrücken gegen 1. FC Dynamo Dresden: Vor dem Stadioneingang hat die Polizei ein Zelt aufgebaut, darin mehrere Kabinen. In eine wird die 16-Jährige aus Dresden bestellt. Das Urteil beschreibt minutiös die Prozedur, der das Mädchen unterworfen wurde. Eine Beamtin nimmt ihr zunächst Schal, Jacke und Tasche ab, dann soll sie Hose, Schuhe und die linke Socke ausziehen. Die Kleidungsstücke werden "einzeln kontrolliert" - nichts. Zum Schluss muss die 16-Jährige "den BH für eine Abtastkontrolle nach oben umklappen", den Slip "bis zu den Knien" herunterziehen und nackt "eine vollständige Körperdrehung durchführen". Die Polizistinnen finden keinerlei "sicherzustellende Gegenstände", das Mädchen ist "sauber". Und wütend. Im April 2005 erhebt sie Klage.

Diese ist "zulässig", erkennt das Verwaltungsgericht. "Eine mit einer Entkleidung verbundene körperliche Durchsuchung" stelle immerhin "einen schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht" dar. Doch weist die 6. Kammer die Klage als "nicht begründet" ab, erklärt die Durchsuchung für "verhältnismäßig" und "erforderlich." Die Richter vollziehen jedes Argument der Polizei nach. Dass Dynamo-Anhänger notorische Gewalttäter seien. Dass ihre Mädels bei früheren Auswärtsspielen "Pyrotechnik eingearbeitet in BHs und Slips" eingeschmuggelt hätten. "Da werden irgendwelche Behauptungen ungeprüft in den Raum gestellt", sagt Anwalt Freund.

Jeder wird zum Störer erklärt

Weniger Verständnis zeigen die Richter für die Intimsphäre der 16-Jährigen. Die Kabinen waren zum Zeltinneren offen. Dem "Schamgefühl" aber wurde laut Urteil "ausreichend Rechnung getragen", weil eine Beamtin im Eingang stand, "so dass ein Einblick allenfalls eingeschränkt möglich war." Außerdem hätte die Klägerin der demütigenden Prozedur ja "entgehen" können - durch "Verzicht auf den Stadionbesuch".

In dem Urteil sieht der Anwalt Jörg Freund auch ein "erstaunliches Missverhältnis" zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, das erst am 23. Mai die Rasterfahndung eng begrenzt hatte. Von Terror-Fahndern verlangt Karlsruhe, dass sie nur konkreten Gefährdungen nachgehen. In Saarlouis aber wird tendenziell jeder Fußballanhänger zum Störer erklärt, werden gerade Unauffällige der "schärfsten Form der Kontrolle" (Freund) unterzogen. Das wäre eine neue Definition von Verhältnismäßigkeit.

Aktenzeichen: 6 K 74/05
 

André

Admin
Floggit schrieb:
Weniger Verständnis zeigen die Richter für die Intimsphäre der 16-Jährigen. Die Kabinen waren zum Zeltinneren offen. Dem "Schamgefühl" aber wurde laut Urteil "ausreichend Rechnung getragen", weil eine Beamtin im Eingang stand, "so dass ein Einblick allenfalls eingeschränkt möglich war." Außerdem hätte die Klägerin der demütigenden Prozedur ja "entgehen" können - durch "Verzicht auf den Stadionbesuch".
:lachweg: :lachweg: :lachweg:
Sorry dazu fällt mir nichts mehr ein.:nene:
Wieso sollte ein Deutscher Staatsbürger der sich nichts zu schulden hat kommen lassen, und sich ordnungsgemäß ein Ticket füßr ein Fußballspiel besorgt freiwillig darauf verzichten?

Was ist denn das für eine tolle Alternative?

Hoffentlich gibt es Richter in Deutschland die auch mal ein Fußballspiel sehen müssen und sich dann auch entblößen müssen. Mal sehen was diese dann von diesem Urteil halten? Ach ich vergaß die können ja dann einfach auf den Stadionbesuch verzichten..... :lachweg:
 

Floggit

Moderator
Da wurde einfach etwas an den Haaren herbei gezogen, um damit die Unverschämtheit der Polizei zu rechtfertigen.
 

Halbstark

Lecker Ofc
Die Polizei in Saarbrücken hat sich schon desöfteren durch besondere Kacke ausgezeichnet. Vor 5-6 Jahren hatten Hessi und ich Glück dass wir uns nach dem Spiel von den Bahnfahrern entfernt haben. Da gabs schön auf die Backen ... und das nicht von Saarbrücker Fans :nene:

Die Aktion wäre doch was für den goldenen Schlagstock !

Irgendwann wird es nochmal richtig knallen. Dann sind wieder die Fussballfans schuld :weißnich:
 
Meine Fresse die ham se doch nich mehr alle! :vogel: :vogel: :vogel: :finger: :finger:

Was diese ***** da in Saarbrücken abziehen ist doch wirklich das allerletze! :nene:

Aber die Grünen in Saarbrücken sind ja bekannt für solche sachen! Ich wurde vor 5 Jahren als 11 Jähriger ausm Stadion geschmissen, weil ich aufn Zaun geklettert bin! :vogel:
 
Besonders toll finde ich den Absatz:
"Im übrigen habe der durchaus friedliche Verlauf des Fußballspiels die Geeignetheit und Angemessenheit der Massnahme bestätigt [...]"

Da in der selben Zeit weder Atomkriege ausgebrochen, noch Terroranschläge auf dem Planeten Erde verzeichnet worden sind, kann die Geeignetheit dieser Massnahme als wirksames Mittel zur Abwehr von Welt- und Atomkriegen bestätigt werden.

Das hat doch nichte mit Rechtsprechung zu tun, sondern das ist doch rein faschistische Propaganda im 'Namen des Volkes'.


Da das Gericht das Recht auf Unversehrtheit und Würde für irrelevant hält, sollte man die Richter wegen Verschwörung und vorsätzlicher verfassungsfeindlicher Handlungen öffentlich auspeitschen lassen.

In meinen Augen ist dieses Urteil Hochverrat an der deutschen Verfassung.
 

koenigs_olaf

Passion OFC
Interessanterweise gab es trotz der Brinsanz in dem Spiel gegen uns dieses Jahr exakt so viel: {}

Am Ende hat sogar ein Saarländer nen Bengalo in unsere Richtung geschleudert, den ein Ordner dann versucht hat fachgerecht zu entsorgen. Dabei hat er gleich mehrere Stellen der Tartanbahn und seine Turnschuhe angekokelt...:lachweg: :lachweg: :lachweg:
 

R.v.N.

Junior Konzepter UX
also ich weiß ja nicht wie groß dieses Pyro zeugs ist aber geht das?:

"Die Polizei Karlsruhe habe davon berichtet, dass sich ein Fan von Dynamo Dresden mit einem Hautpflaster pyrotechnische Gegenstände in den Intimbereich aufgeklebt hatte."

geht das denn?

"In diesem Eingang habe währned der gesamten Durchsuchung eine Beamtin gestanden, so dass ein Einblick in das Innere nicht oder jedenfalls nur eingeschränkt möglich gewesen sei."
Hallo? gehts noch? alles klar...es reicht, wenn die sich einfac nur in die "Tür" stellt...sie is ja auch 2 Meter groß und einen Meter breit!!!, das will ich sehen...

"Der Großteil der betroffenen Personen habe Verständnis gezeigt."
ja klar die haben sich alle freiwillig ausgezogen...das muss ich in der Schule mal ausprobieren, vllt ziehen die sich auch freiwillig aus, wenn ich sage ich möchte nur nachschauen, ob sie ne Waffe oder anderes gesundheitlich schadendes Zeugs bei sich haben!
 

Egge

Guest
Hier wird Unrecht zu Recht erklärt!
Nicht mehr und nicht weniger! Mit unserem Ruf kann man es eben machen! Aber OK! Das kommt wie ein Boomerang zurück! Fragt dann aber nicht wieder warum, woher, wieso! Nein, es sind nicht nur Arbeitslose Hartz4 Empfänger! Es gibt gefrustete Staatsbürger die sich ständig neuen Repressalien ausgesetzt fühlen...! Ein krankes System :finger: !
 
R.v.N. schrieb:
also ich weiß ja nicht wie groß dieses Pyro zeugs ist aber geht das?:

Sicher geht das - ein paar einzelne Klasse I Artikel bekommt man sicher unter... z.B. 5 Stück davon:
OnlineShop für Feuerwerk | Knallerbsen 10er Dose

Also 5 Stück, nicht 5 Dosen ;-)

Eine Gefährdung von Personen ist damit eigentlich nur möglich, wenn man die jemandem direkt im Auge zur Explosion bringt.
Die Verletzungen durch den Fingernagel werden dabei allerdings weitaus schwerwiegender sein.

Was natürlich sofort zu der Frage mit der Verhältnismässigkeit der Mittel führt, welche ja ins besondere auch im Polizeirecht relevant ist...

Ich sehe hier auch gar nicht unbedingt so sehr das Problem, dass es gegen Fussballfans geht, ich sehe hier vielmehr einen generellen Verstoß gegen das deutsche Recht, denn das hier ist ein Pauschalverdacht, der sich nicht mit der Unschuldsvermutung in Einklang bringen lässt.
Siehe dazu eben auch das Urteil bezüglich der Rasterfahandungen.

Wenn dieses Urteil so in der Form stehen bleibt, dann kann sich bald niemand mehr irgendwo hin trauen, ohne befürchten zu müssen, auf Grund von an den Haaren herbei gezogener Verdächtigungen in seinen Grundrechten empfindlich verletzt und eingeschränkt zu werden.
Der Weg für Behördenwillkür ist damit frei.

War nicht genau das eines der wichtigsten Merkmale von Polizeistaaten und Faschismus?
 

André

Admin
Heute die Fußballfans - morgen ganz Deutschland.

Das schlimme ist, bei dem Großteil der Bevölkerung klingelts noch nicht, bzw wird durch die Medien ein völlig falsches Bild der Fans gezeichnet.

Fußballfans = bewaffnete Schwerverbrecher, Leute die kleine Kinder fressen und Terpentin trinken....

Ein Grooßteil der Leute klatscht ja noch Applaus wenn mal wieder in der Tageszeitung irgendwas "halbrichtiges" steht.

Naja wie gesagt morgen werden sie es am eigenen Leib spüren, nur dann müssen sie nicht sagen man habe das nicht kommen sehen, oder das konnte ja niemand wissen.....
 

lumba

Zwerg
Weiß schon garni mehr was man dazu schreiben soll.. wurde eh schon alles gesagt.

Aber zum Thema Grundgesetz.. is denen doch alles Latte Hauptsache denen ergeht es ni so oder haben Kinder / Angehörige die sowas durchmachen mussten. Sonst würde die ganze scheiße ganz anders aussehen...

Alle sind gleich - andere sind gleicher sag ich nur. .... *aufreg*
 
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