Vertragsbruch Amateurfußball (bitte um Hilfe)

jambala

Moderator
KGBRUS, ob ein Richter bei dem wenig umfangreich verfassten Text eine Überraschung ableiten wird sei dahin gestellt, für den TE war die Klausel ja klar.

Dann erwähne aber bitte auch die Wirkung der von Dir heraufbeschwörenen Nichtigkeit: Vollständige Rückerstattung der gezahlten Beträge, auch wenn die Vertragsstrafe entfällt. Ob das in der Situation dann das bessere Ergebnis ist, ist dann nur noch Mathematik.
 

KGBRUS

Gucken wat der Ball macht
KGBRUS, ob ein Richter bei dem wenig umfangreich verfassten Text eine Überraschung ableiten wird sei dahin gestellt, für den TE war die Klausel ja klar.

Dann erwähne aber bitte auch die Wirkung der von Dir heraufbeschwörenen Nichtigkeit: Vollständige Rückerstattung der gezahlten Beträge, auch wenn die Vertragsstrafe entfällt. Ob das in der Situation dann das bessere Ergebnis ist, ist dann nur noch Mathematik.

Jambala nu versuch es doch nicht immer wieder :)

Die Gesetzeslage ist doch Eindeutig oder? im Fliestext!


Der letzte Teil ist auch nicht korrekt. Anstelle der Vereinbarung tritt dann da BGB. Wenn eine Prämienzahlung üblich ist und das ist sie ja wohl auch, bleibt der Teil bestehen.
Ist genau so, wenn du einen Arbeitsvertrag unterschreibst der durch Formfehler des AG nichtig ist. Dann tritt entweder ein Tarifvertrag der Branche oder das BGB in Kraft. Sprich übertrieben gesagt alle "Boshaftigkeiten" des AG entfallen aber alle Pflichten des AG bleiben bestehen.

Wenn der AG dir ohne zusätzliche Vereinbarung (wie dann in diesem Fall) tut er das Freiwillig nach mehreren Zahlungen greift sogar für den AN das Gewohnheitsrecht. muss also weiter gezahlt werden.
Zürückzahlen muss er da wohl eher nichts.
 

Schröder

Problembär
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann kein Pflichtverletzung sein, so lange man ordentlich kündigt.
Pflichtverletzung wäre nicht mehr hinzugehen ohne zu kündigen.

Hierzu das:

Zitat:
Eine Vertragsstrafe für den Fall der fristgemäßen Kündigung durch den Arbeitnehmer kann nicht wirksam vereinbart werden. § 622 Abs. 6 BGB enthält über die Regelung der Kündigungsfristen hinaus den allgemeinen Grundsatz, dass die ordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer im Vergleich zu der des Arbeitgebers nicht erschwert werden darf.

Komplett nachzulesen:
Vertragsstrafen im Arbeitsverhältnis (20/11)

Nu haben wir es aber, oder?

Nö. Der von dir zitierte Absatz gilt für normale Arbeitsverträge. Eine fristgemäße Kündigung gibt es bei einem Zeitarbeitsvertrag, wie er hier vorliegt, aber gar nicht bzw. ist in diesem Fall an eine Abstandszahlung gebunden.

Du kannst einen Zeitarbeitsvertrag auch als Arbeitnehmer weder fristgerecht noch ordentlich kündigen, weil es keine Kündigungsfristen gibt. Das ist nunmal Fakt. Es sei denn, der Arbeitgeber gewährt dir eine Ausstiegsklausel, die er aber nunmal an Bedingungen knüpfen kann, wie es hier geschehen ist.

Andernfalls wären z. B. alle Profiverträge mit festgeschriebener Ablösesumme nichtig. Die wird nämlich auch fällig, wenn der Profi seine Karriere aus freien Stücken beendet.
 

KGBRUS

Gucken wat der Ball macht
Nö. Der von dir zitierte Absatz gilt für normale Arbeitsverträge. Eine fristgemäße Kündigung gibt es bei einem Zeitarbeitsvertrag, wie er hier vorliegt, aber gar nicht bzw. ist in diesem Fall an eine Abstandszahlung gebunden.

Du kannst einen Zeitarbeitsvertrag auch als Arbeitnehmer weder fristgerecht noch ordentlich kündigen, weil es keine Kündigungsfristen gibt. Das ist nunmal Fakt. Es sei denn, der Arbeitgeber gewährt dir eine Ausstiegsklausel, die er aber nunmal an Bedingungen knüpfen kann, wie es hier geschehen ist.

Andernfalls wären z. B. alle Profiverträge mit festgeschriebener Ablösesumme nichtig. Die wird nämlich auch fällig, wenn der Profi seine Karriere aus freien Stücken beendet.

Doch natürlich kann ich einen befristeten Arbeitsvertrag vor Ablauf ordentlich kündigen. Ausnahme (und das wird in einem anderen Fred diskutiert) bei den Fussballprofis.
Zum zweiten räumt der "Vertrag" das ja auch ein.

Siehe auch hier:
Kündigung bei befristetem Arbeitsvertrag? - RA Croset
 

Schröder

Problembär
Nein kannst du nicht! Nicht kündigen zu dürfen ist die Regel, alles andere die Ausnahme!

Ich zitier mal:

Ein befristeter Arbeitsvertrag hat dagegen von vornherein nur eine bestimmte Dauer - deshalb wird er ja auch Zeitvertrag genannt. Das Arbeitsverhältnis endet automatisch an dem im Vertrag festgelegten Termin, ohne dass eine Kündigung nötig wäre. Solche Verträge benötigen also nicht unbedingt eine Kündigungsregelung. Wenn sie keine solche Regel enthalten, können sie allerdings auch nicht ordentlich vorzeitig gekündigt werden.
Mit anderen Worten: Wenn Arbeitgeber oder Arbeitnehmer den Zeitvertrag schon vor dessen Ablauf kündigen wollen, haben sie Pech - es sei denn, es gibt eine spezielle Vertragsklausel im Vertrag, die genau diese Möglichkeit vorsieht. Ansonsten kann ein befristeter Arbeitsvertrag ohne Kündigungsklausel nicht gekündigt werden, bis er von selbst ausläuft. Das steht ausdrücklich in § 15 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).


Es sei denn, eine solche Regelung ist enthalten
„Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses - (nach Ablauf der Probezeit) - gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.“

In unserem Fall gibt es so eine Regelung, die Kündigungsfrist ist sogar festgeschrieben, 2 Wochen. Aber für den AN ist die Kündigung halt an eine Bedingung geknüpft, die klarer und unmissverständlicher kaum sein kann (ich zitier mal frei):
"Sollte diese Vereinbarung durch den Spieler vorzeitig gelöst werden, so ist eine Abschlagszahlung von 2.500,- an den Verein zu leisten."
und
"Die Kündigung ist erst wirksam, wenn das Geld auf das Konto des Vereins eingegangen ist."

Kein Geld auf Konto - Keine Kündigung. Steht doch alles so drin. Was diskutieren wir da noch groß rum?
 
Zuletzt bearbeitet:

KGBRUS

Gucken wat der Ball macht
Erstens rede ich davon, das die Vereinbarung der Vertragsstrafe nicht der vorgeschriebenen Form entspricht, zweitens zu allgemein Formuliert ist.

Und der "Die Kündigung ist erst wirksam, wenn das Geld auf das Konto des Vereins eingegangen ist." ist schon mal gar nicht wirksam, weil die ganze Strafengeschichte haltlos ist.
Blos weil es auf einen Stück Papier steht ist es noch lange nicht rechtsgültig.

Aber egal jetzt
 

jambala

Moderator
@ KGBRUS: Du setzt voraus, dass ein Richter in jedem Fall das Gesetz wörtlich anwenden wird. Und das ist schlicht realitätsfern in den allermeisten Fällen.
 

jambala

Moderator
Aktuelles Beispiel das letzte Urteil zum Mindestlohn und Verrechnen von Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
 

jambala

Moderator
In einem Gesetz, das explizit einen genau benannten Mindestlohn definiert? Und es steht aber eben auch nicht explizit drin, DASS verrechnet werden darf. Was bleibt also: Ermessen des Richters...
 

KGBRUS

Gucken wat der Ball macht
Ne falsch: da steht nicht drin das man es nicht darf. Übrigens in sen meisten Gesetzen steh Verbote keine Gebote

Gesendet von meinem SM-G800F mit Tapatalk
 
Darf man fragen, was du von dem Verein monatlich bekommen hast? Würde mich generell mal interessieren :)

Hast du dir mal überlegt gegen den gegnerischen Spieler rechtlich vorzugehen? Dazu gab es bereits einige Urteile, dass man auch bei einem Fußballspiel nicht in einem rechtsfreien Raum ist
 
Auch wenn es schon länger her ist, danke für die Denkanstöße :)

Vor Gericht wurde übrigens ein Vergleich ausgehandelt mit dem ich zufrieden bin.

Vg Bankdrücker
 
Darf man mittlerweile fragen wie denn dieser ausgesehen hat? Und jo, manches Mal bleibt einem halt nichts anderes übrig als denn zu vergleichen und vor Gericht zu ziehen.
 
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