Nein kannst du nicht! Nicht kündigen zu dürfen ist die Regel, alles andere die Ausnahme!
Ich zitier mal:
Ein befristeter Arbeitsvertrag hat dagegen von vornherein nur eine bestimmte Dauer - deshalb wird er ja auch Zeitvertrag genannt. Das Arbeitsverhältnis endet automatisch an dem im Vertrag festgelegten Termin, ohne dass eine Kündigung nötig wäre. Solche Verträge benötigen also nicht unbedingt eine Kündigungsregelung. Wenn sie keine solche Regel enthalten, können sie allerdings auch nicht ordentlich vorzeitig gekündigt werden.
Mit anderen Worten: Wenn Arbeitgeber oder Arbeitnehmer den Zeitvertrag schon vor dessen Ablauf kündigen wollen, haben sie Pech - es sei denn, es gibt eine spezielle Vertragsklausel im Vertrag, die genau diese Möglichkeit vorsieht. Ansonsten kann ein befristeter Arbeitsvertrag ohne Kündigungsklausel nicht gekündigt werden, bis er von selbst ausläuft. Das steht ausdrücklich in § 15 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).
Es sei denn, eine solche Regelung ist enthalten
„Für die
Kündigung des Arbeitsverhältnisses - (nach Ablauf der Probezeit) - gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.“
In unserem Fall gibt es so eine Regelung, die Kündigungsfrist ist sogar festgeschrieben, 2 Wochen. Aber für den AN ist die Kündigung halt an eine Bedingung geknüpft, die klarer und unmissverständlicher kaum sein kann (ich zitier mal frei):
"Sollte diese Vereinbarung durch den Spieler vorzeitig gelöst werden, so ist eine Abschlagszahlung von 2.500,- an den Verein zu leisten."
und
"Die Kündigung ist erst wirksam, wenn das Geld auf das Konto des Vereins eingegangen ist."
Kein Geld auf Konto - Keine Kündigung. Steht doch alles so drin. Was diskutieren wir da noch groß rum?