Vertragsbruch Amateurfußball (bitte um Hilfe)

Hallo liebe soccer Fans Freunde,

Leider habe ich ein großes Problem mit meinem derzeitigen Verein (Landesliga).

Ich habe dort zu Beginn der Saison einen Vertrag (Prämienvereinbarung) für 3 Jahre unterschrieben. (siehe Anhang).
Das ganze wurde immer bar vom Kassenwart ausgezahlt. Die ersten 3 Monate recht pünktlich, danach musste ich dem Geld immer mehr hinterher rennen. Mal war es angeblich nicht da, dann wurde mir nicht auf meine Nachrichten geantwortet etc.
Im Oktober kam es dann zum Supergau als ich im Punktspiel gefoult wurde und unteranderem mein Meniskus riss.

Im Krankenhaus wurde mir gesagt man nehme den raus. Als ich von der OP aufgewacht bin wurde mir jedoch mitgeteilt dass sie ihn genäht haben. Man sagte mir ich könne in 3 Monaten wieder auf dem Platz stehen. (für mich eine unvorstellbar lange Zeit, da ich früher im Leistungszentrum 2 mal am Tag Training hatte)

Naja... Ich tat mein bestes und trainierte auch auf Krücken fleißig Oberkörper und die Stabilität soweit wie möglich.
Bei den anschließenden Arztbesuchen wurde schnell klar, dass eine Meniskusnaht nicht unbedingt das sinnvollste für einen Sportler war, da der Heilungsprozess doch eher ein ganzes Jahr beträgt und auch immer eine Schwachstelle sein wird. Die im Krankenhaus haben also Mist gemacht und erzählt.
Auch Reha habe ich von der Rentenversicherung leider nicht bekommen. Zum Glück mache ich eine Ausbildung zum Sport und Fitnesskaufmann und kann mir dadurch selbst helfen.
Nach langer Zeit auf Krücken (über 2 Monate) konnte ich endlich wieder ein bisschen mehr für mich machen.
Ich habe dann 6 Tage die Woche trainiert, jeden 2 tag die Beine und immer ein bisschen mehr gesteigert. Nach nun fast 4 Monaten intensiven Training bin ich sehr stolz auf die Ergebnisse. In Sachen Muskelmasse ist alles wiederhergestellt, auch die Stabilität ist wie früher.
Leider habe ich noch Probleme nach dem Laufen und bei ruckartigen Bewegungen. Auch wenn ich mal mit Fuß des lädierten Beines hängen bleibe oder zur Seite knicke habe ich starke Schmerzen. (alles aber noch normal nach dem Zeitplan)

Soviel zum gesundheitlichen Aspekt.

Als ich meinen Vertrag beim Verein abschloss, habe ich zur Bedingung gemacht das ich das Geld fest jeden Monat bekomme und auch im Verletzungsfall. (zu dem Zeitpunkt könnte keiner wissen das derartiges eintreffen könnte) .

Ich habe mich auch nur aufgrund des guten Angebots für diesen recht niedrigklassigen Verein entschieden und dementsprechend mein Leben danach gerichtet (Ausbildung, Wohnung etc.)

Ich habe das Geld fest in meine Planung miteinbezogen, da man in der Ausbildung als Sport und Fitnesskaufmann nur ca. 400€ ausgezahlt bekommt.

Leider ist es so, dass ich bereits seit 4 Monaten kein Geld mehr bekommen habe.
Als ich mehrfach Druck gemacht habe, machten der Vizepräsident (Anwalt) und der Manschaftsleiter einen Gesprächstermin mit mir aus. Dieser wurde dann immer wieder von denen nach hinten verschoben.

Wie ich bereits ahnte war es deren Gedanken mir einen Vergleich anzubieten (bedeutend weniger Geld)
Man sagte mir, dass man sich, auch wenn ich gespielt hätte, nochmal zusammen gesetzt hätte um nochmal über das Geld zu reden.

Man sagte mir dass es damals ein Alleingang des ehemaligen Präsidenten war und keiner bis vor kurzem über die Außmaße meines Vertrages bescheid wusste (völliger quatsch, da mir ja der Kassenwart nach einem Monat Geld ausgezahlt hat).

Auch sei es dem ehemaligen Präsidenten nach der Satzung nicht erlaubt gewesen so ein Rechtsgeschäft zu machen. (selbst wenn, wäre es ein gültiger Vertrag sagte mein Anwalt)
Angeblich sei auch eine BEIDSEITIGE Ausstiegsklausel festgeschrieben (siehe Anhang)... Davon war allerdings bei der Unterschrift keine Rede und mein Anwalt meinte das laut der Formulierung nur ich das Recht habe auszusteigen.

Als nächstes warf man mir vor keine Leistung zu bringen und dann dementsprechend auch kein Recht auf das Geld zu haben. (das hat mich am meisten getroffen, da ich unbeschreiblich viel in meinen Heilungsprozess investiert habe).

Auch wurde mir zum Vorwurf gemacht, dass ich keine ärztlichen Bescheinigung abgeben hätte. (ich habe den Trainer und auch dem Manschaftsleiter stets alle Neuigkeiten die ich hatte mitgeteilt. Nur geht man bei einer solchen langwierigen Verletzung nicht alle 2 Wochen zum Arzt.)

Ich würde mich auch nicht mehr blicken lassen. (ich war so oft ich konnte beim Training, einfach nur um präsent zu sein. Meistens bin ich jedoch abends zur Arbeit eingeteilt, da ich ja eh nicht am Training teilnehmen kann und ich zum neuen Studio Leiter ausgebildet werde.
Als ich fit war habe ich zum Training frei bekommen und werde es auch wieder wenn ich wieder auf den Platz kann. Meine Einheiten habe ich somit am Vormittag absolviert.

Im großen und ganzen kam es mir so vor als wolle man mich erpressen (wenn du nicht auf einen Großteil deines Geldes verzichtest dann lösen wir den Vertrag auf und dann stehst du mit nichts da)

Als das erste Gespräch schließlich im Nichts endete, setzen wir und eine Woche später noch einmal zusammen.

Da ich in der Zwischenzeit einen Anwalt interviewte und den Vertrag checke ließ, wusste ich dann das mir aufjedenfall das Geld aus vergangenen 4 Monaten zusteht.

Ich sollte eine Mahnung diesbezüglich schreiben.
Gesagt, getan. Als ich die Mahnung abgeben hatte wurde der Vizeräsident sauer. Sofort kamen klare Worte wie :" wenn du dich so entscheidest dann müssen wir uns vor Gericht wiedersehen"
Als ich ihn beruhigen wollte und ich ihm nochmals meine Argumente vorgebracht habe wurde er laut und hat mich angeschrien, dass er mir kein Geld geben kann wenn ich keine Leistung bringe etc.
Darauf hin bin ich gegangen da es wieder keine Lösung geben würde und ich mich nicht zu Unrecht anschreien lassen wollte.

Im Vertrag steht nichts bezüglich einer Verletzung.
Der Verein hat sich auch nicht mit einer Versicherung für seine Spieler abgesichert (so kenne ich es von früher).

Wenn ich mich in meiner Freizeit verletzt hätte oder ich dran schuld gewesen wäre hätte ich auf das Geld verzichtet. Allerdings war es ein Foul des Gegenspielers für das ich nichts kann.
Wäre man nett auf mich zugekommen und hätte mich vernünftig gefragt ob ich auf einen Teil während der Verletzung verzichte, hätte ich eingelenkt.

Da man mich aber von Anfang an versucht hat zu hintergehen, (Geschichten die ich jetzt hier nicht mit anführen will),
man mich versucht zu erpressen, und nie pünktlich eine Zahlung kam, stehe ich dem ganzen sehr negativ gegenüber.

Ich habe immer mein bestes geben und bin jetzt aus finanzieller und noch viel schlimmer, aus gesundheitlicher Sicht stark geschädigt.

Ich denke nicht das der Verein bereit ist mir das kommende Geld zu zahlen.


Ich habe eigentlich keine Lust mehr für diesen Verein zu spielen, brauche aber das Geld um meinen neuen Traum ein Stück näher zu kommen (Franchisenehmer einer Fitnessstudiokette zu werden)... würde auch so schnell keinen neuen Verein in der Umgebung finden der ähnliches zahlt (auch wegen der Verletzung).


Vielleicht hat sich jemand Zeit genommen und meinen Roman gelesen, selbiges erlebt oder kann mir mit gutem Rat zur Seite stehen? Ich weiß nicht wie ich weiter vorgehen bzw. mich verhalten soll.

Vielen Dank im Vorraus.

Beste Grüße
Bankdrücker
 
Zuletzt bearbeitet:

Detti04

The Count
Im Bild kann man im Fliesstext noch den Namen des Vereins lesen. Ist wohl besser, wenn Du diesen ebenfalls unkenntlich machst.
 

jambala

Moderator
Hallo.

Zunächst ein Mal fragtst Du für eine Rechtsberatung - und dafür ist das Forum eigentlich der falsche Platz.

Aber mein Eindruck ohne Anspruch auf juristische Anwendbarkeit:

Die erste zu klärende Frage ist doch, war der bei Vertragsschluß amtierende Präsident für den Verein überhaupt vertretungsbefugt und durfte im Namen des Vereins Rechtsgeschäfte tätigen. Falls nein, wäre der Vertrag nichtig, hier liegt der befragte Anwalt aus eigener Erfahrung in meinem beruflichen Umfeld (Vertrag wurde mit jemandem geschlossen, der nach außen als zeichnungsbefugt auftrat und dies nicht war, wurde im Gerichtsverfahren wegen nicht weiter gehender Prüfung durch unser Unternehmen als Teilschuld vom Richter bewertet) wahrscheinlich falsch. Hiergegen spricht aber, dass der Verein versucht, die Prämien zu drücken. Klären lässt sich dies durch die Satzung des Vereins, hier sind normalerweise die Vertretungsrechte festgehalten.

Dann wurde, sofern der Vertrag nicht noch weiteren Text umfasst, die Prämie als Aufwandsentschädigung in Form einer monatlichen Pauschalzahlung vereinbart. Hier ist dann das Einfordern von Leistung eher nicht gerechtfertigt, da weder eine Einsatzverpflichtung ("Hat zur Auszahlung der vereinbarten Prämie an x Trainings teilzunehmen sowie mindestens ein Pflichtspiel pro Monat zu bestreiten") noch ein sonstiger Grund für die Bewilligung bzw. Verweigerung der Zahlung genannt ist. Gleiches gilt für den Nachweis eines medizinischen Grundes zur Nichtteilnahme am Trainingsbetrieb oder der Teilnahme am Spiel.

Die Kündigungsfrist ist nicht eindeutig beschränkt. Von der schwammigen Formulierung könnte man ein zweiseitiges Kündigungsrecht ableiten, welches bei Inanspruchnahme durch Dich als Spieler zwingend mit der Vertragsstrafe verbunden wäre. Wieso hier im Gegenzug keine diesbezügliche Verpflichtung seitens des Vereins festgehalten wurde - taktisch unklug von Dir.

Zusammengefasst: Hier hilft nur eine eingehende rechtliche Prüfung durch einen Anwalt, der sich sowohl mit dem Arbeitsrecht als auch dem Sportrecht auskennt, um entsprechend sicher die gegebene Ansprüche und Einschränkungen abwägen zu können.
 

faceman

Europapokal-Tippspielsieger 2015
Was für ein Deutsch in dieser Vereinbarung, was für eine Grammatik ... und welch schwammige Formulierungen, alles in allem ist das Schriftstück schon peinlich. Und wenn Du das dann unterschrieben hast, ist nachvollziehbar, dass die andere Seite zu miesen Kniffen greift, mal unabhängig, ob der Präsi das Rechtsgeschäft hätte durchführen dürfen. Für das nächstemal solltest Du Dir ein solches Schriftstück mit nach Hause nehmen und dort in Ruhe durchlesen, gegebenenfalls prüfen lassen. Vielleicht erwarte ich da aber auch zu viel von Fussballvereinen, aber eine vernünftige schriftliche Vereinbarung sollte ein Präsident schon aufsetzen lassen können.
 
Zuletzt bearbeitet:

KGBRUS

Gucken wat der Ball macht
Das ist mMn kein Vertrag sondern ein "aufs Blatt geschmiere". Da der Endverbraucher besondern Schutz bei Vertragsabschlüssen geniest, sollte das eigentlich alles für dich ausgehen. Ich sehe da schon eine Übervorteilung zu deinen ungunsten durch die einseitige Vertragsstrafe. Würde also mMn bedeuten der Vertrag, da keine Salvatorische Klausel, ist in Gänze unwirksam.
Nur, und jetzt kommt der Stolperstein, das wirst Du nach deiner Beschreibung wohl vor Gericht ausfechten müssen.
Da Du klagen musst kommen da erst einmal Kosten auf Dich zu für den Prozess. Ev bist Du ja Rechtsschutz versichert?
Entweder Du bittest um einen Vergleich incl Vertragsauflösung, oder gehst vor Gericht.
 
Vielen Dank schon mal für die verschiedenen Eindrücke. Ich bitte um Entschuldigung wenn es hier vielleicht fehl am Platz ist.
Mein Gedanke ist der, dass es hier vielleicht jemanden gibt der ähnliches erlebt hat, oder es für manchen vielleicht als Fingerzeig dient, zukünftig wachsamer zu sein.

Es ist tatsächlich so, dass man mir zuvor schon mal eine ähnliche Prämienvereinbarung vorlegte. Bei der hatte ich starke Zweifel, zumal darin auch nicht die mündlichen Vereinbarungen eins zu eins Festgehalten wurden.
Ich sagte deshalb erst mal ab.
Erst nachdem ich mich mental schon für einen anderen Verein entschieden hatte, kam dann dieses vermeintlich gute Angebot.

Da ich noch bis zum ersten Spieltag noch in der ehemaligen Heimat gearbeitet habe, wurde mir erst kurz vor dem ersten Spiel diese oben genannte Prämienvereinbarung vorgelegt.
Zu der gehören auch noch ein paar weitere Blätter in der aber eher allgemeine Sachen stehen die für den Sachverhalt nicht von Relevanz sind.
Im ersten Moment schien dies für mich eine "relativ" runde Sache zu sein, leider bin ich nun im Nachhinein eines besseren Belehrt worden.


Der ehemalige Präsident (Vorstandsvorsitzende) war berechtigt Rechtsgeschäfte zu tätigen, allerdings nur bis zu einem bestimmten Betrag (nun ist die frage ob der monatlich zu sehen ist oder einmalig oder im ganzen ... wenn der Betrag im ganzen über die 3 Jahre zu sehen ist, dann überschreitet dieser die Grenze) .
Leider habe ich die Satzung noch nicht zu Gesicht bekommen, habe mich allerdings auch bis jetzt nicht mehr darum gekümmert da mein Anwalt meinte das hätte keine Auswirkungen auf die Gültigkeit.

Ich habe zwar eine Rechtsschutzversicherung, allerdings war ich bisher nur zu einer Beratung beim Anwalt.

Meine Philosophie ist es eigentlich stets meinen Teil der Vereinbarung zu erfüllen (beste Leistung zu bringen wenn ich fit bin / bzw. jetzt alles dafür geben schnellstmöglich wieder gesund auf dem Platz zu stehen).
Ich würde lügen wenn ich sagen würde, das Geld wäre mir egal.

Auch wenn es mir schwer fällt, werde ich erst einmal versuchen so oft es geht am Platz zu sein und meine Trainingseinheiten nach draußen verlagern, um mir nicht vorwerfen zu lassen nicht präsent zu sein.
(auch wenn mein Training dadurch eingeschränkt und weniger effektiv wird, da ich nicht sämtliches nützliches Material an den Trainingsplatz verfrachten kann)


Leider weiß ich nicht wie ich reagieren soll wenn es zu einem weiteren Gespräch kommen sollte. Ich sehe keine Lösung. Der Verein wird mir sicher keine Abfindung zahlen, da sie mich als Spieler und viel Geld verlieren.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ich die restlichen 2 Jahre da spielen werde, da das vereinbarte Geld sicher nicht kommen wird und wer will einen Spieler haben der den Verein abmahnt und ein Jahr verletzt war?
 

KGBRUS

Gucken wat der Ball macht
Gibt nur zwei Möglichkeiten:
Entweder Du tritt´s für dein recht ein. Oder Du duckmäuserst...
 

jambala

Moderator
Hallo.
@ KGBRUS: Es ist vom Grundsatz eine Ergänzung zum Arbeitsvertrag als Vertragsamateur, die eine über den üblichen seitens des DFB vorgegebenen Standardvertrag zu leistende Vergütung regelt. Kein Kaufvertrag. Da bei Sportlern mit zeitlich begrenzten Verträgen solche Klauseln nicht ungewöhnlich sind, kann hier die Rechtmäßigkeit Auslegung des Richters sein. Ob hier die Einseitigkeit der Vertragsstrafe sittenwidrig ist sei dahingestellt gestellt.
 

faceman

Europapokal-Tippspielsieger 2015
Da ich noch bis zum ersten Spieltag noch in der ehemaligen Heimat gearbeitet habe, wurde mir erst kurz vor dem ersten Spiel diese oben genannte Prämienvereinbarung vorgelegt.
Zu der gehören auch noch ein paar weitere Blätter in der aber eher allgemeine Sachen stehen die für den Sachverhalt nicht von Relevanz sind.
Im ersten Moment schien dies für mich eine "relativ" runde Sache zu sein, leider bin ich nun im Nachhinein eines besseren Belehrt worden.

Tut mir leid das sagen zu müssen, aber dieses Schriftstück ist auf den ersten Blick nicht rund. Von daher mal ganz deutlich --> ... drum prüfe wer sich ewig bindet. Jeder seriöse Arbeitgeber/Verein legt Dir etwas vor, was Du mit nach Hause nehmen kannst und da gegegbenenfalls Deinen Eltern oder Vertrauten vorlegen kannst. Und jeder mit etwas Lebenserfahrung würde über diese schwammige Vereinbarung stolpern.

Leider weiß ich nicht wie ich reagieren soll wenn es zu einem weiteren Gespräch kommen sollte. Ich sehe keine Lösung. Der Verein wird mir sicher keine Abfindung zahlen, da sie mich als Spieler und viel Geld verlieren.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ich die restlichen 2 Jahre da spielen werde, da das vereinbarte Geld sicher nicht kommen wird und wer will einen Spieler haben der den Verein abmahnt und ein Jahr verletzt war?

... und was meinst, wie der Verein darüber denkt? Aus dessen Sicht hat er zwei Jahre lang einen (frustrierten/enttäuschten) Spieler. Meinst Du dem passt das? Also solltest Du Dich mit Vertrauten (einem Anwalt ? ) hinsetzen und eine Lösung im Sinne aller zu suchen. So kann es ja nun keine zwei Jahre weitergehen, für beide Seiten nicht.
 

KGBRUS

Gucken wat der Ball macht
Ob hier die Einseitigkeit der Vertragsstrafe sittenwidrig ist sei dahingestellt gestellt.

Die ist mit Sicherheit sittenwidrig. Mal ganz davon abgsehen, das so ein Zettel kein Vertragswerk ist, es sei denn zwischen zwei Vollkaufleuten geschlossen. Hier war aber nur ein Vollkaufmann (der Präsi) beteiligt. Nichtkaufleute geniesen bei Verträgen einen besondern Schutz.

ABer immer noch meine Meinung bin kein rechtsanwalt

Edit: Sollte Bankdrücker noch unter 21 sein (bei Vertragsabschluß) wird es für die Gegenseite noch haariger
 

jambala

Moderator
Falsch. Es gibt nur für sehr wenige Verträge Formvorschriften, ansonsten gilt Formfreiheit. Dann ist es zudem nur eine Zusatzvereinbarung, für die von der Form erst recht keine Vorgaben verbindlich gelten. Daß es nicht professionell wirkt hat aber auf die vertragliche Geltung erst mal keine Auswirkung.

Und Geschäftsfähigkeit beginnt in diesem Bereich ( Arbeitsrecht) mit 18, also mit Erlangen der Vollmündigkeit.

Hinsichtlich der Sittenwidrigkeit ist die Frage, ob die Vertragsstrafe für die vorzeitige Aufkündigung durch den Spieler in angemessem Verhältnis steht. Das wiederum hängt von den monatlichen Zahlungen ab.
 

KGBRUS

Gucken wat der Ball macht
Ok nochmal mMn ist das sittenwidrig weil eine klare übervorteilung einer schwächeren Partei, damit der ganze "vertrag" nichtig, da keine salvatorische Klausel verhanden

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jambala

Moderator
Also, worin siehst Du die Übervorteilung? Was sagt das Gesetz?

§ 138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.


Wir reden hier über eine Konventionalstrafe, die für den Fall der einseitigen Aufkündigung der Prämienvereinbarung fällig wird.

Es verlangt der Verein dann Zahlungen zurück, die er im Vertrauen auf eine Einhaltung der Vereinbarung versprochen hat, sprich, der Verein erbringt zunächst einmal eine nicht unerhebliche Leistung gegen den Spieler. Man kann hier auch argumentieren, dass der Verein die für die drei Spielzeiten vorgesehenen Aufwandsentschädigungen zunächst einmal erwirtschaften muss (was man sich ein Stück weit sicher durch die Verpflichtung des Spielers versprochen hat), was mit Aufwand verbunden ist. Daneben steht dieses Geld nicht für andere Verpflichtungen bzw. Projekte des Vereins zur Verfügung. Sprich Zinsen entgehen dem Verein (auch wenn diese aktuell nicht berauschend sind) bzw. es muss andersweitig finanziert werden statt aus dem Vereinsvermögen bzw. den laufenden Einnahmen, die durch die Zahlungen geschmälert werdern. Wo soll hier eine Sittenwidrigkeit im Sinne des Gesetzes (sofern die Verhältnismäßigkeit wie von mir bereits geschrieben gewahrt wird) bestehen? Weil der Verein eine Kompensation verlangt, wenn die Vereinbarung nicht eingehalten wird durch den Spieler?
Aber weiter: Hier greift dann noch die Verhältnismäßigkeit. Wenn er z. B. 1500,00 EUR als monatliche Kompensation bekommt, sind die 2500,00 EUR durchaus in einem Verhältnis, das man nicht unbedingt als Übervorteilung ansehen kann. Hält der Spieler die Vereinbarung für die genannten Spielzeiten durch und die Vereinbarung läuft aus, entstehen ihm keine Kosten.

Im Gegenteil: Er bekommt einen Betrag X als pauschale Kompensation für seine Tätigkeit als Vertragsamateur. Der Betrag ist, so ist es zumindest für mich herauszulesen, nicht unerheblich, sonst hätte er sich auch nicht für diesen Vertrag entschieden. Kündigt er vor Ablauf der definierten Laufzeit von drei Spielzeiten, wird die Strafzahlung in Höhe von 2500,00 Euro fällig und die Prämienvereinbarung wird nichtig. Zahlt er den Betrag nicht, bleibt grundsätzlich auch die Vereinbarung weiterhin bestehen, das sollte man auch bedenken.

Der Vertrag, der ihm den Status des Vertragsamateurs verleiht ist schon mal außen vor, außer dort wären noch Dinge, die im Widerspruch zu den guten Sitten stehen, vereinbart, selbst wenn bei der Prämienvereinbarung eine Sittenwidrigkeit vorliegen würde.
 

KGBRUS

Gucken wat der Ball macht
Dazu noch 2 Schlagwörter:
1. Überraschende Vereinbarung
2. Unbestimmte Vereinbarung

Beides trifft hier zu.

Dazu kommt noch, wie du schon richtig schriebst ev die unangemessene Vereinbarung. Die würde greifen, wenn seine Prämien weniger als 2500,-€ betragen.
 

jambala

Moderator
@ KGBRUS: Ist beides nicht gegeben: Die Vereinbarung ist explizit für drei Spieljahre geschlossen und die Konventionalstrafe bezieht sich auf eine Auflösung innerhalb dieses Zeitraumes. Und überraschend greift diese Klausel auch nicht, da die Rahmenbedingungen klar vorgegebenen sind, also Ursache und Wirkung klar absehbar und einschätzbar sind.

Und was die Verhältnismäßigkeit anbelangt, gibt es hier keine feste Vorgabe sondern es ist abhängig von der Einschätzung des involvierten Richters.
 

KGBRUS

Gucken wat der Ball macht
1. Überaschende Vereinbarung ist wenn es wie hier im Fliesstext steht.
2. Eine Formulierung wie hier ist zu allgemein zählt also nicht

Hier zwei Beispiele:
"Beispiel= überraschende Vereinbarung:

Die Vertragsstrafevereinbarung „versteckt“ sich im Fließtext, so dass ein durchschnittlicher Arbeitnehmer diese übersieht.

Beispiel = unbestimmte Vereinbarung

„Der Arbeitnehmer muss bei schuldhafter Vertragsbeendigung eine Vertragsstrafe in Höhe von …. zahlen.“

Beides trifft hier zu, oder sehe ich das so falsch?
 
Zuletzt bearbeitet:

Schröder

Problembär
Sorry, aber bei einer Absatzgröße von 3 Zeilen davon 2 zu übersehen passiert keinem durchschnittlichem Arbeitnehmer. Vor allem, weil die ganze Vereinbarung nur aus 10 Zeilen besteht.

Von Fließtext kann da also keine Rede sein. Oder hättest du den Passus überlesen können?

"Schuldhafte Vertragsbeendigung" ist doch ebenfalls eine klar ausgedrückte Regelung, die vorzeitige Vertragsbeendigung liegt im Verantwortungsbereich des Spielers. Jetzt müsste ggf. nur eine Richter feststellen, ob das hier der Fall war.
 
Ich habe im ersten Moment aus den letzten 3 Sätzen geschlossen, dass nur ich die Möglichkeit habe gegen die genannte Summe auszusteigen, da ich diese im Kontext verstanden habe.
Wenn der letzte Satz heißt: "Die Auflösung wird aber nur rechtswirksam mit Zahlungseingang der Auflöseentschädigung auf dem Konto des FC ..."
Da ja nur ich eine Auflöseentschädigung zahlen muss wenn ich aussteige, dürfte ja nur ich die Möglichkeit haben auszusteigen. Oder sehe ich das falsch?
 

KGBRUS

Gucken wat der Ball macht
@ Schröder es ist nirgendwo hinterlegt wie lang der Fließtext ist.
Klar und eindeutig ist die Aussage "Eine Vertragsstrafe im Fließtext ist unwirksam" Das ist hier der Fall.

Eben dieses Beispiel mit schuldhafter Vertragsauflösung ist zu allgemein für eine Vertragstrafe. Da müsste zum Beispiel stehen: Bei vertragsaufnahme bei einem anderen Verein innerhalb der Vertragslaufzeit (3 Jahre) ist die Summe x zu zahlen. Hier steht aber nur, wenn der Spieler innerhalb der Vertragslaufzeit kündigt muß er 2500 € Zahlen. Also allgemein formuliert.

Allgemein von einer beendigung zu reden ist unbestimmt.

@Bankdrücker:
Nö nach dem Schriftsatz (wenn er denn gültig ist) kann der Verein dir 14 Tage zum Monatsende kündigen. Genauso wie Du dem Verein nur musst Du 2500,- zahlen, wenn du kündigst.
Wie wir auch schon oben gescrieben haben, wenn 2500 mehr ist als deine Prämie im Monat ist die Klausel auch unwirksam.
Genau so wenn du bei Unterschrift noch keine 18 warst.
 

Schröder

Problembär
Nicht ganz. Die Prämienvereinbarung wird natürlich ungültig, wenn eine der beiden Vertragsparteien vertragsbrüchig wird. Sie also z. B. die Prämien nicht gem. der Abmachung zahlen oder du deinen Verpflichtungen für sie zu spielen schuldhaft nicht nachkommst.

In beiden Fällen steht der jeweils anderen Seite eine Entschädigung für den Vertragsbruch zu. Was du zahlen musst, wenn du den Vertrag aus in deiner Verantwortung liegenden Gründen vorzeitig auflösen willst, ist in der Abmachung festgehalten. Sollte der Verein schuldhaft seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, wäre das vor Gericht zu klären. Auf jeden Fall kannst du dann auch ohne Vertragsstrafe den Verein verlassen.
 

Schröder

Problembär
@ KGBRUS: Es ist doch dem Verein völlig egal, ob der Spieler wechselt oder seine Karriere ganz beendet, ob er ein gutes Jobangebot in einer Stadt 1000 KM entfernt hat. Er hat einen Vertrag mit dem Verein und wenn er da vorzeitig rauswill, ohne das der Verein zumindest eine Teilschuld an der vozeitigen Kündigung hat, muss er zahlen. Der Grund der vorzeitigen Kündigung seitens des Spielers ist völlig unerheblich, solange er ihn selbst zu verantworten hat.

Ist übrigens bei "normalen" Zeitarbeitsverträgen genauso. Da kommste auch als Arbeitnehmer nicht so leicht raus, nur eine außerordentliche Kündigung ist möglich. (§ 15 Abs.3 TzBfG).

Eigentlich hätten sie den Passus auch ganz weglassen können. Dann würde ein Gericht die Strafe für Vertragsbruch feststellen müssen.
 
Zuletzt bearbeitet:

KGBRUS

Gucken wat der Ball macht
@ KGBRUS: Es ist doch dem Verein völlig egal, ob der Spieler wechselt oder seine Karriere ganz beendet. Er hat einen Vertrag mit dem Verein und wenn er da vorzeitig rauswill, muss er zahlen. Der Grund der vorzeitigen Kündigung seitens des Spielers ist völlig unerheblich.

Ob dem verein das egal ist ist doch vollkommen Wurst. Der Passus ist rechtlich so nicht gültig weil keine Gründe vorgegeben sind.

Und hier nachzulesen:
Vertragsstrafen im Arbeitsvertrag / 3.1 Vertragsbruch | Personal Office Premium | Personal ...

Zitat:
Die Vertragsstrafe muss deshalb immer an konkret benannte Pflichtverletzungen anknüpfen, nicht allgemein an "Vertragsverstöße" des Arbeitnehmers.

oder hier:
Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag – was darf man, was darf man nicht?

Und nebenbei ohne Salvatorische Klausel damit der ganze Vertrag
 

Schröder

Problembär
Ist doch klar benannt die "Pflichtverletzung". Der Spieler kündigt einfach, das ist der Grund für die Strafe, eine gröbere Pflichtverletzung als die festgelegte Leistung zu verweigern kann ich mir kaum vorstellen.

Steht sogar in dem von dir verlinkten Artikel drin, Zitat:
Tritt der Mitarbeiter das Arbeitsverhältnis zu dem vereinbarten Termin durch sein Verschulden nicht an oder beendet er seine Tätigkeit ohne wichtigen Grund und ohne seine Kündigungsfrist einzuhalten (Vertragsbruch) oder wird der Arbeitgeber durch schuldhaft vertragswidriges Verhalten des Mitarbeiters zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses veranlasst, hat der Mitarbeiter an den Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe der Vergütung zu zahlen, die für die Zeit der an sich geltenden Kündigungsfrist zu bezahlen gewesen wäre.

Er hat zwar eine Kündigungsfrist, die ist aber an die Zahlung einer Entschädigung für den Verein gekoppelt. Zahlt er die nicht, ist die Kündigung unwirksam und er begeht Vertragsbruch.
 

KGBRUS

Gucken wat der Ball macht
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann kein Pflichtverletzung sein, so lange man ordentlich kündigt.
Pflichtverletzung wäre nicht mehr hinzugehen ohne zu kündigen.

Hierzu das:

Zitat:
Eine Vertragsstrafe für den Fall der fristgemäßen Kündigung durch den Arbeitnehmer kann nicht wirksam vereinbart werden. § 622 Abs. 6 BGB enthält über die Regelung der Kündigungsfristen hinaus den allgemeinen Grundsatz, dass die ordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer im Vergleich zu der des Arbeitgebers nicht erschwert werden darf.

Komplett nachzulesen:
Vertragsstrafen im Arbeitsverhältnis (20/11)

Nu haben wir es aber, oder?
 

Ichsachma

Loretta-Spezerl
@Bankdrücker
@KGBRUS
@Schröder

Da ich so langsam an meinem Verstand oder meiner Fähigkeit zweifele, den Anhang richtig zu öffnen:

In den ersten beiden Zeilen ist doch (holprig) Folgendes geschrieben:

"Die Rechte und Pflichten sind im Amateurspielvertrag für jeden geregelt. Welcher dieser Prämienvereinbarung anhängt."

Ist ja toll, dass Ihr den kleinen Zivilrechtsschein bestehen wollt.

Dazu gehört aber dann, dass die Anlage, der Anhang, also der eigentliche Spielvertrag, zumindest einmal eingesehen werden muss.
 

KGBRUS

Gucken wat der Ball macht
@Bankdrücker
@KGBRUS
@Schröder

Da ich so langsam an meinem Verstand oder meiner Fähigkeit zweifele, den Anhang richtig zu öffnen:

In den ersten beiden Zeilen ist doch (holprig) Folgendes geschrieben:

"Die Rechte und Pflichten sind im Amateurspielvertrag für jeden geregelt. Welcher dieser Prämienvereinbarung anhängt."

Ist ja toll, dass Ihr den kleinen Zivilrechtsschein bestehen wollt.

Dazu gehört aber dann, dass die Anlage, der Anhang, also der eigentliche Spielvertrag, zumindest einmal eingesehen werden muss.

Stimmt ändert aber nix an der falschen Form und Formulierung für die Vertragsstrafe :)
 
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