Ich weiss noch (aus Hörensagen und Literatur), wie seinerzeit darüber gestritten wurde, ob, wann und zu welchen Anlässen und mit welcher Intensität wie Telefone abgehört werden können sollen.
Ergebnis: Lauschangriff ja, mit Richtervorbehalt, Privates wird gelöscht bzw. ausgeblendet (zumindest stehts so im Gesetz) und darf auch nicht strafrechtlich verwendet werden.
*mööööp*
Schreib bitte noch dazu, daß der sog. "große Lauschangriff", in der Form wie er vom Gesetzgeber verabschiedet wurde, so in keinster Weise haltbar war und Jahre später vom BVG massiv eingeschränkt wurde. Es war mitnichten so, daß da von der Politik eine tragbare Lösung gefunden wurde.