kleinehexe
SF-Dschungelkönigin 2011 und PTL-Meister 2015/16
Na ja. Mein Arbeitgeber kann mich auch zum Amtsarzt schicken wenn er Zweifel an meiner Erkrankung hat.
Hat er auch schon gemacht, als ich länger mit Rücken ausgefallen bin.
Ich kenne allerdings die Regelungen nicht, sprich ab wann der Sachbearbeiter den medizinischen Dienst beauftragen kann/soll/muss den Hartz IV-Empfänger zu begutachten.
Hat er auch schon gemacht, als ich länger mit Rücken ausgefallen bin.
Ich kenne allerdings die Regelungen nicht, sprich ab wann der Sachbearbeiter den medizinischen Dienst beauftragen kann/soll/muss den Hartz IV-Empfänger zu begutachten.