SV Wilhemshaven vs. FIFA

Detti04

The Count
Wenn Aenderungen auf Verbandsebene aber nicht dynamisch von den Vereinen uebernommen werden koennen, dann muesste jede Verbandsaenderung von jedem einzelnen Verein explizit uebernommen und dort von den Mitgliedern abgenickt werden muessen. Taete ein Verein das nicht, dann duerfte er nicht mehr Mitglied im Verband bleiben, weil er sich ja nicht mehr an dessen Regeln haelt. Es duerfte deutlich sein, dass dies vom Aufwand her ziemlicher Overkill ist, insbesondere, wenn das ueber mehr als nur eine Ebene von Hierarchie reicht.
 

jambala

Moderator
Es reicht doch schon eine Formulierung, dass durch Meldung zum Spielbetrieb sowohl die SO des regionalen Verbandes als auch die übergeordnete RO und SO des DFB anerkannt wird. Eine Einzelbestätigung durch jeden Verein ist dann nicht notwendig. Bei den Verbandstagen sind ja auch nicht alle Vereine anwesend, sondern Delegierte der Kreistage. Und da diese von den Vereinsvertretern als Repräsentanten nominiert wurden, ist der Entschluss dann auch bindend.
 

HoratioTroche

Zuwanderer
Es steht aber nicht drin "Durch die Teilnahme am Spielbetrieb erklärt der Verein seine Mitgliedschaft im DFB"
Witzig. Dann sind ja norddeutsche Amateurfussballer (bzw. Mitglieder von nddt. Amateurclubs und womöglich nicht nur die) gar nicht Mitglied im DFB, und der DFB kann sein Selbstbild vom "Größten Einzelsportverband aller Zeiten" (GröSpaZ) womöglich in die Tonne treten.

Ich fand es schon immer seltsam, dort als Mitglied bezeichnet zu werden ohne irgendwas mitreden zu können. Selbst über mehrere Ecken ist das ja quasi unmöglich.
 

jambala

Moderator
Wobei beim Fall SVW wohl auch nicht die Frage behandelt wurde, in wie weit die Anerkennung der Spielordnung des DFB, was durch Teilnahme am Spielbetrieb auch anhand der aktuellen SO der Verbände gegeben ist, nicht zumindest teilweise einer Anerkenntnis der Mitgliedschaft gleichzusetzen ist. Beim SVW ging es um die Durchsetzung von Sanktionen des DFB, und das eben ist nicht explizit festgehalten. Das Thema Mitgliedschaft wurde, soweit ich es überblicke, noch nicht final entschieden.
 

faceman

Europapokal-Tippspielsieger 2015
@ HT: Trotzdem ist es nicht der moralische Sieg, auf den er jetzt hoch stilisiert wird und den der SVW für sich beansprucht.

Na zumindest ist er nach derzeitiger Sichtweise der Sieger, der nunmehr den Antrag auf Rückversetzung in die Regionalliga stellen kann und evtl. gar Anspruch auf Schadenersatz hat. Wie das ganze dann praktisch gehandhabt wird, steht erstmal noch auf einem anderen Blatt Papier. Damit ist es bislang zwar nicht der gewünschte Präzedenzfall, aber dennoch hat man zunächst ein (Teil-)Ziel erreicht.
 

HoratioTroche

Zuwanderer
@ HT: Trotzdem ist es nicht der moralische Sieg, auf den er jetzt hoch stilisiert wird und den der SVW für sich beansprucht.
Finde ich schon. Es wurde doch festgestellt dass der Zwangsabstieg nicht ok war.
Ob es darüber hinaus auch ein wirklich werthaltiger, d.h. in Ligazugehörigkeit und finanzieller Hinsicht merklicher Sieg sein wird, wird sich noch zeigen.

Was soll es denn sonst sein.
 

Detti04

The Count
Können doch, muss man halt in die eigene Satzung reinschreiben.
Nee, die "dynamische Satzungsverweisung" ist doch eben nicht zulaessig. Grundsaetzlich ist diese Verbot ja sogar nachvollziehbar. Mal als Beispiel:

Der SV Kleinstadt ueberlegt sich, Mitglied im NFV zu werden, welcher wiederum Mitglied des DFB ist. Der NFV hat "es gelten die jeweils aktuellen Bestimmungen des DFB" als Passus in seinen Bestimmungen. Also guckt sich der SVK die aktuellen Bestimmungen des DFB an, findet die gut und tritt dem NFV bei. Jahre spaeter fuehrt der DFB einen neuen Passus ein, z.B. "Auslaender muessen draussen bleiben". Dann waere der SVK ploetzlich einer Regelung unterworfen, der es selber nicht zugestimmt hat und ueber welche er auch nicht abstimmen konnte. Noch schlimmer: Der SVK waere allen zukuenftigen und daher fuer ihn beim Beitritt zum NFV unabsehbaren Regelungen des DFB unterworfen. In gewisser Weise stellte der SVK dem DFB einen Blankoscheck aus: "Mach Regeln nach Gutduenken, wir halten uns an alles."

Ich denke, auf ein ganz aehnliches Szenario beruft sich Wilhelmshaven.
 

HoratioTroche

Zuwanderer
Nee, die "dynamische Satzungsverweisung" ist doch eben nicht zulaessig. Grundsaetzlich ist diese Verbot ja sogar nachvollziehbar. Mal als Beispiel:

Der SV Kleinstadt ueberlegt sich, Mitglied im NFV zu werden, welcher wiederum Mitglied des DFB ist. Der NFV hat "es gelten die jeweils aktuellen Bestimmungen des DFB" als Passus in seinen Bestimmungen. Also guckt sich der SVK die aktuellen Bestimmungen des DFB an, findet die gut und tritt dem NFV bei. Jahre spaeter fuehrt der DFB einen neuen Passus ein, z.B. "Auslaender muessen draussen bleiben". Dann waere der SVK ploetzlich einer Regelung unterworfen, der es selber nicht zugestimmt hat und ueber welche er auch nicht abstimmen konnte. Noch schlimmer: Der SVK waere allen zukuenftigen und daher fuer ihn beim Beitritt zum NFV unabsehbaren Regelungen des DFB unterworfen. In gewisser Weise stellte der SVK dem DFB einen Blankoscheck aus: "Mach Regeln nach Gutduenken, wir halten uns an alles."

Ich denke, auf ein ganz aehnliches Szenario beruft sich Wilhelmshaven.
Aber genauso läuft es doch gerade, oder nicht? Dann wäre ziemlich viel hinfällig und beim beim DFB müssten die Alarmglocken schrillen. Wahrscheinlich ist noch sehr viel mehr rechtlich nicht zulässig, nur nehmen es die Vereine halt in der Regel hin.
Danke jedenfalls für den link zu der Arbeit, das klingt interessant. Mal sehen ob ich das verstehe.
 

jambala

Moderator
Änderungen in den Ordnungen des DFB werden in Rahmen des DFB Bundestag beschlossen, und dort sind die Landes- und Regionalverbände vertreten, die wiederum als Delegierte von den Kreis- über die Land- bis hin zu den Regionaltagen abgestellt werden. DEN DFB, der willkürliche Änderungen vornimmt, gibt es hier nicht, es finden Änderungen immer und nur mit Zustimmung der untergeordneten Verbände statt.
 

jambala

Moderator
" Die herrschende Ansicht in Literatur und Rechtsprechung bejaht
dagegen die Zulässigkeit der Verweisungstechnik. Lediglich an deren Ausgestaltung werden
besondere Anforderungen gestellt. Einhellig wird dabei in der Literatur und der Rechtspre-
chung vertreten, dass eine Verweisung nur dann wirksam sein kann, wenn sie widerspruchs-
frei und verständlich verfasst ist. "

Hier kollidiert dann mal wieder die theoretische Basis des geschriebenen Rechts mit dem praktizierten Recht. Wenn also der Verweis in der Formulierung absolut eindeutig ist, ist nach geltender Rechtsprechung wohl doch ein Verweis auf die übergeordnete Ordnung möglich.
 

HoratioTroche

Zuwanderer
Wenn also der Verweis in der Formulierung absolut eindeutig ist, ist nach geltender Rechtsprechung wohl doch ein Verweis auf die übergeordnete Ordnung möglich.
Das sollte ja auch sinnvoll sein.
In diesem Fall ist wohl eines der Probleme, dass der NFV selber nichts in der Satzung stehen hat, der DFB aber für die Regionalliga gar nicht zuständig ist. Ein entsprechend anwendbarer Passus also in der übergeordneten Satzung fehlt, deshalb kann womöglich gar nicht auf ihn verwiesen werden.

edit: in facemans link steht ja "Nach Ansicht des BGH fehlen aber in der NFV-Satzung eindeutige Regelungen zu Disziplinarstrafen im Falle einer Verweigerung von Ausbildungsentschädigung. Auch werde nicht auf das Regelwerk von FIFA und DFB verwiesen. Deshalb sei allein die Satzung des NFV maßgeblich."
 
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