@support......
Das ist rechtlich wirklich problematisch...
Wenn ich eine Jahreskarte habe, habe ich das Anrecht auf alle Heimspiele des Vereins. Selbst wenn es Zuschauerbeschränkungen gibt, habe ich dies. Denn dann erhalten die Dauerkarteninhaber (zumindest in den "unteren" Ligen) automatisch Vorrang vor dem Tagesverkauf. Ausgenommen ist natürlich eine Totalplatzsperre, die aber u.U. Schadenersatzansprüche gegen den Verein auslöst.
Wenn die Ultras, die sich anmaßen, zu bestimmen, ob man in die Kurve kommt oder nicht, wenigstens bereiterklären könnten, diejenigen, die an eventuellen Boykotten nicht teilnehmen wollen, zu entschädigen, sei es in Geld oder in einen anderen Platz im Stadion, wäre das ja vielleicht noch ok. Da aber genau das nicht stattfindet, greift die Gruppe in die Besuchtrechte der Dauerkarteninhaber ein. Und das geht ja nunmal gar nicht. Denn in dieses Recht darf - wenn überhaupt - nur der Veranstalter oder die Staatsgewalt eingreifen, nicht aber ein Dritter.
Um es konkret zu machen. Sowas ist Nötigung und damit ein Straftatbestand. Von zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen ganz abgesehen.
Das sollten die jeweiligen Gruppen wissen, bevor sie sowas anzetteln.
Und das Argument, der Karteninhaber weiss, wohin er sich stellt und duldet deren "Maßnahmen" auch, zieht hier gar nicht. Denn der Karteninhaber hat einen Vertrag mit dem Verein (als Veranstalter) und nicht mit irgendeiner dahergelaufenen Fangruppe.