Hallo.
Also, wir reden hier nicht über eine Garantie, die Adidas geben würde oder der Händler (sofern nicht explizit angegeben) sondern über Gewährleistung. Und da gibt es nun mal andere Spielregeln.
Kann aus meiner Sicht a) schonmal nicht sein, dass du überhaupt nen Versand übernimmst wenn du den Schuh beim selben Händler gekauft hast.
Kann doch sein. Es gibt über Ebay das Widerrufsrecht, das sich auf den Fernabsatz bezieht und eine Übernahme der Versandkosten regelt (abhängig vom Warenwert entweder vom Käufer oder Verkäufer zu tragen). Hierbei geht es aber primär um falsche Eigenschaften oder gefundene Mängel bei Gefahrenübergang - nicht jedoch um eine Reklamation, weil ein Artikel nach Gebrauch einen Schaden aufweist wie hier.
Hier geht es um eine Reklamation - und da greifen die AGB des Händlers. Sieht diese eine Übernahme der Versandkosten (freie Zusendung des zu reklamierenden Artikels) vor, sind die Kosten durch den Käufer zu tragen. In dem hier angesprochenen Fall wurde wohl vorab eine Reklamationsannahme zugesagt, allerdings ist die Frage, ob der Händler die Kosten übernimmt. Und da hilft nur, diesen zu kontaktieren und über das Prozedere der Rücksendung eine Vereinbarung zu treffen.
Und b) glaub ich dann wiederum nicht, dass du an weiteren Kosten beiteiligt wirst bei den sichtbaren Schäden.
Auch wieder falsch, eine teilweise oder vollständige Erstattung in Zusammenhang mit einer unberechtigten Reklamation kann sehr wohl verlangt werden. In vielen Fällen wird aber seitens des Händlers verzichtet, um den Kunden zu beschwichtigen.