Nö, da glaube ich nicht an das Ende der Blutgrätsche, denn das wird ja nur dann gerichtswürdig, wenn jemand klagt, dann muss die Klage zugelassen werden und dann wird das ja von Fall zu Fall entschieden.
Eine zivilrechtliche Klage, wie die vorliegende, muss nicht zugelassen werden. Die wird erhoben und dann wird irgendwann entschieden.
Das eigentlich Neue, obwohl ich gar nicht weiß, ob es wirklich neu ist, stellt das augenscheinliche Rumwurschteln in den Fußballregeln, Foulspiel unter Abgrenzung von "gerade noch eben halbwegs fair" zu "rücksichtslos" dar, wenn das wirklich die Begründung getragen haben sollte. So, wie Fußballregeln ausgestaltet sind, gibt es da keine genauen Tatbestandsbeschreibungen und, naja, ich finde:
Da fischt man im Trüben.
Bisher dachte ich immer, so etwas hat kaum oder nie zu einer zivilrechtlichen Haftung geführt, weil jeder Teilnehmer an Wettspielen eine Art generelle Einwilligung in die Gefährlichkeit und daraus resultierende Verletzungen gibt.
Interessiert mich. Werde mal nachforschen, glaube ich.
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http://italienrecht.blogspot.de/2012/11/zivilrechtliche-haftung-fur-foul-beim.html
Ahso, scheint nicht neu zu sein.
Dann dürfte das OLG die Revision zum BGH auch nicht zugelassen haben. Mal abwarten, mir ist heute ja schwindelig.