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mal sehen, was unsere hauptberuflichen bedenkenträger dazu sagen!
mögliche ansatzpunkte:
polizeieinsatz
sachbeschädigung im amt
umweltschutz
minderjährigenschutz
rauchen am steuer/lenker
handybenutzung zur beweisführung
....
jepp, also wenn der Herr Polizist offensichtlich ein Fahrzeug fährt, von dem er weder Ahnung noch eine gültige Fahrerlaubnis für hat...
Sachbeschädigung und Vandalismus nennt sich so was... evtl. kommt noch grober Unfug dazu, und Gefährdung der öffentlichen Ordnung so wie Allgemeingefährdung...
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