Im Vertragsrecht kennt das jeder, im Strafrecht auch und erst recht gegenüber Behörden: Nichtwissen schützt vor Strafe nicht. Nur im Zivilrecht kann man sich hinterher möglicherweise auf Irrtümer oder arlistiger Täuschung berufen.
Im Gesetzgebungsverfahren gilt das nicht, da werden selbst Themen zur Abstimmung gebracht, die in der Nacht (!) zuvor als Beschlussvorlage in den Abgeordnetenbüros landen. Und wenn die Abstimmung druchgeht, ist das Gesetz auf dem Weg, keiner kann offenbar mit Täuschung oder Irrtum das Gesetzgebungsverfahren dann noch aufhalten.
Ein Schlem, wer dabei auf die Idee kommt, da solle den Parlamentarieren was untergeschoben werden:
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Im Gesetzgebungsverfahren gilt das nicht, da werden selbst Themen zur Abstimmung gebracht, die in der Nacht (!) zuvor als Beschlussvorlage in den Abgeordnetenbüros landen. Und wenn die Abstimmung druchgeht, ist das Gesetz auf dem Weg, keiner kann offenbar mit Täuschung oder Irrtum das Gesetzgebungsverfahren dann noch aufhalten.
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