schon wahnsinn, was man bei einer demo so alles beachten muss....
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So, hier die Auflagen als Auszug:
Aufzug: 16:00 Uhr bis 18:30 Uhr, vom Rudolf-Harbig-Stadion, Lennéstraße über - Straßburger Platz - Grunaer Straße - Pirnaischer Platz - St. Petersburger Straße - verlängerte Kreuzstraße zum Rathausplatz,
Abschlusskundgebung: 18:30 Uhr bis ca. 19:00 Uhr*, Rathausplatz.
Zur Durchführung der Demonstration am 21.10.2006 werden nachfolgende Auflagen erteilt, Auszüge*:
- Der Versammlungsleiter hat für alle Versammlungsteilnehmer deutlich vernehmbar mit Versammlungsbeginn die durch sie einzuhaltenden Auflagen des Bescheides bekannt zu geben.
- Der Versammlungsleiter hat für den ordnungsgemäßen Ablauf der Versammlung zu sorgen und ist für die Durchsetzung der Auflagen/Weisungen verantwortlich.
- Der Versammlungsleiter hat zu gewährleisten, dass jedermann, der sich friedlich verhält, an der Versammlung teilnehmen kann. Nicht teilnehmen kann nur, wer das Grundrecht der Versammlungsfreiheit durch Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes verwirkt hat (Art. 18 GG).
- Der Versammlungsleiter hat bei einem unfriedlichen Verlauf oder bei Störungen der Versammlung, die durch Weisungen nicht zu beheben sind, diese zu beenden und die Versammlungsteilnehmer aufzufordern den Versammlungsort zu verlassen.
Ordner:
- Die eingesetzten Ordner müssen volljährig sein. Sie sind durch weiße Armbinden, die nur die Bezeichnung "Ordner" tragen dürfen, kenntlich zu machen.
- Den Ordnern sind die erlassenen Auflagen des Bescheides und mögliche weitere Festlegungen des Einsatzleiters der Polizei, die vor Beginn oder während der Versammlung getroffen wurden, bekannt zu geben.
- Jedem Ordner ist ein bestimmter räumlicher Tätigkeitsbereich zuzuweisen, so dass alle Versammlungsteilnehmer von den Ordnern jederzeit erreicht werden können.
- Der Versammlungsleiter hat die Ordner über ihre Aufgaben zu belehren und anzuhalten, gegen Störer im Rahmen ihrer Befugnisse einzuschreiten.
Aufzug/Kundgebung:
- Es ist ausschließlich die in Fahrtrichtung rechte, freie Fahrspur zu nutzen.
- Im Bereich der Grunaer Straße/Höhe Blüherstraße (Dorint-Hotel) ist mit Einschränkungen durch Baumaßnahmen zu rechnen.
- Fahnen und Transparente sowie weitere Aufbauten, müssen an/auf den Fahrzeugen ordnungsgemäß befestigt werden.
- Rettungsfahrzeugen ist die ungehinderte Durchfahrt zu gewährleisten.
- Blockierungen von Straßen, Kreuzungen und Gleisanlagen werden untersagt.
- Jede Behinderung und Blockierung der Eingänge des Rathauses werden untersagt. Der Gehwegbereich unmittelbar vor der Goldenen Pforte, die Treppe zum Rathaus und die oberhalb gelegene Fläche ist freizuhalten.
- Für Fußgänger und andere berechtigte Benutzer ist eine ausreichende Durchgangsbreite neben der Kundgebungsfläche zu gewährleisten.
- Es ist nicht gestattet, Aufbauten, Werbemittel oder andere Gegenstände an Bäumen, Masten oder dem Denkmal der Trümmerfrau anderer Zweckbestimmung zu befestigen.
- Es ist verboten, in einer Aufmachung an der Versammlung teilzunehmen oder Gegenstände mit sich zu führen, die geeignet sind, die Feststellung der Identität zu verhindern (Vermummungsverbot; § 17 a Abs. 2 Nr. 1 und 2 VersG).
- Vor und während des Versammlungszeitraumes sind innerhalb der Nutzungsfläche und im näheren Umfeld Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten.
- Nach Beendigung der Versammlung ist der genutzte öffentliche Verkehrsraum vollständig zu beräumen und der ordnungsgemäße Zustand wieder herzustellen.
Schließung der Versammlung:
Der Versammlungsleiter hat für alle Teilnehmer vernehmbar die Versammlung für beendet zu erklären und die Versammlungsteilnehmer aufzufordern, den Versammlungsplatz zu verlassen.
Hinweis:
Eine Versammlung kann aufgelöst werden, wenn von den Angaben der Anmeldung abgewichen oder den Auflagen zuwidergehandelt wird oder wenn die Voraussetzungen zu einem Verbot nach § 15 Abs. 1 VersG in Verbindung mit § 15 Abs. 2 VersG gegeben sind.
* Der komplette Versammlungsbescheid vom 19.10.06 liegt den Organisatoren vor. Die beantragte Gesamtzeit lautet 16 - 20 Uhr.