So einfach ist es aber nicht. Da ter Steegen vertragsbrüchig geworden ist (er verlässt den Verein 1 Jahr vor Vertragsende), müsste er rein rechtlich auch die Ablöse zahlen, um den Verein vorzeitig verlassen zu können. In der Praxis wird die Summe dann vom neuen Verein übernommen. Wenn der ihn dann erst ab nächstes Jahr verpflichten könnte, bleibt entweder Marc oder die Borussia auf den 17 Mio sitzen. Die Borussen könnten ihn auf die 17 Mio bzw. die Differenz verklagen, wenn ein anderer neuer Arbeitgeber weniger zahlt - oder darauf pochen, dass er seinen Vertrag erfüllt. Fraglich, ob MAtS soviel Kohle auf dem Konto hat.
Gut. Ich weiß nicht, wie das in der Praxis abläuft, aber die wahrscheinlichste Variante ist doch wohl, dass bei Wechseln vor Vertragsende ZUERST eine vertragliche Vereinbarung zwischen den Vereinen da sein muss. Gibt der alte nicht ab, kann der Spieler zwar quängeln, aber notfalls muss er bleiben. Er darf doch gar keinen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben, wenn der alte noch weiterläuft. Der alte Verein setzt ihn dann im Zweifel einfach nicht auf die Transferliste.
Also halte ich es für falsch, wenn Du annimmst, dass Ter Stegen einen Arbeitsvertrag unterschrieben hat, ohne dass sich
vorher oder allenfalls zeitgleich die Vereine auf die Ablösemodalitäten vertraglich festgelegt haben.
Mit anderen Worten: In Fällen wie diesen müsste es 2 Verträge mit unterschiedlichen Vertragspartnern geben: Arbeitsvertrag und "Kaufvertrag", um es mal plastisch zu bezeichnen. Ggf. ist auch alles in einem Vertrag mit allen drei Beteiligten geregelt.
Glaubst Du denn, Tottenham z.B. hat sich darauf verlassen, dass Real 94 Millionen für Bale überweist, weil der vertragsbrüchig geworden ist? Das Essentielle ist doch vertraglich zwischen den Vereinen festgehalten: Höhe der Ablöse und Fälligkeit der Zahlung gegen Freigabe Spieler.