Wie, der schlägt sich auf die eine oder andere Seite.

Ist der so leicht zu beeinflussen? Dann hat der ja nicht mal eine eigene Meinung. Ist ja noch viel schlimmer.
Nein, das wird nicht schlimmer. Grundsätzlich soll ein Richter an einen Fall neutral herangehen. Ähnlich wie ein Schiedsricher im Fussball, der auch noch nicht von vorn herein weiss, wer das spiel gewinnt. Das ist zumindest deren Pflicht.
Nun beginnt das Spiel mit den Argumenten. Und wer im Falle von Auslegungsproblemen die besseren Argumente hat, gewinnt eben. Daran ist aber nix unneutrales oder rechtsbeugendes.
Und wenn du forderst, er möge eine "Meinung" haben, dann ist dies eigentlich schon mit der gleichen Forderung, die Neutralität zu wahren, nicht vereinbar. Insofern mögest du schon recht haben mit der Nicht-Neutralität. Dann aber sind alle Personen, die Entscheidungen fällen, also auch Buli-Schiedsrichter per sé nicht neutral, denn diese schätzen Situationen auch ein und bilden sich eine "Meinung" bevor sie preifen. Ich denke, wer aufgrund dessen, dass ein Urteil gesprochen wird, die Neutralität anzweifelt, der "meinte" eigentlich, dass der Entscheider von vorn herein nicht neutral war. Man möge mich korrigieren, wenn das nicht so war. Nach der Entscheidung auf fehlende Neutralität zu schimpfen, ist müßig, weil natürlich eine Entscheidung pro oder contra nicht mehr neutral sein kann.
Im vorgannnten Fall ist das Problem die Abwägung zwischen dem Streikrecht und den volkswirtschaftlichen Interessen bzw. der der Bahn übertragenen Hoheitsaufgabe. Und da ist eben ein Abwägung notwendig. Und da argumentieren beide Seiten. Und der mit der überzeugenderen Argumentation gewinnt.
Wenn alle Sachverhalte so klar wären, dass keine Argumentation nötig wäre, bräuchte auch kein Anwalt meterlange Schriftsätze einreichen. Der Richter würde auf die Problematik schauen und sofort urteilen können. Leider sind die Sachverhalte aber nicht so einfach. Und deswegen passiert es, dass ein Richter so urteilt, ein anderer eben anders.
KLar kann man dies jeweil mit fehlender Neutralität begründen, und vielleicht ist es das auch. Aber zumindest im öffentlichen Recht und Zivilrecht, und im Verfassungsrecht sowieso, glaube ich schon, dass der oder die Richter zunächst erstmal völlig neutral bezüglich der grunsdätzlichen Fallkonstellation sind.