Köln-Kalk Verbot (Stadt-Betretungsverbot) rechtswidrig!

André

Admin
Ein Mitglied der Fan-Hilfe Mönchengladbach erhielt für das Derby in Köln 2015 ein Betretungs- und Aufenthaltsverbot für die Stadt Köln. Mit Unterstützung der Fan-Hilfe ging der Fan bereits vor dem Spiel gegen die Maßnahme des Polizeipräsidiums Köln vor, das Gericht erkannte aufgrund des damaligen Boykotts leider nicht die Notwendigkeit für ein Eilverfahren. Nun kam es zur Verhandlung der Hauptsache vor dem Verwaltungsgericht Köln, bei welcher die Rechtswidrigkeit des Verbots erkannt wurde.

"So geht es nicht, machte die Verwaltungsrichterin den anwesenden Vertretern der Kölner Polizei deutlich, worauf diesen nichts anderes übrig blieb, als anzuerkennen, dass das Betretungsverbot rechtswidrig gewesen ist.“

Betretungsverbot wegen einseitiger Ermittlungen gekippt! | Fan-Hilfe Mönchengladbach

Interessant, nur was bringt es? Wiederholt sich der Fall und es gibt wieder kein Eilverfahren, dann muss der Fan oder ein anderer ja wieder zusehen. Die Polizei hat hier wohl ein Stück weit Narrenfreiheit, oder sehe ich das falsch?
 

HoratioTroche

Zuwanderer
In dem Zusammenhang las ich kürzlich was, dass die Gemeinden für die ein Betretungsverbot erlassen wird, dafür zusätzlich eine Gebühr von den Betroffenen verlangen. Gegen diese Gebühr kann man auch - im Gegensatz zum Betretungsverbot - nicht juristisch vorgehen. In deinem Fall heisst das, selbst wenn das nachträglich für rechtswidrig erklärt wird, die Gebühr gibt es nicht zurück. Je nach Stadt sind das 50-150€. Auch diese Spanne zeigt den recht willkürlichen Charakter.
Jetzt wird aber so ein Betretungsverbot präventiv - d.h. ohne konkreten Anlass und nur auf Empfehlung von Polizisten, d.h. eher nach Gefühl denn nach Fakten erlassen. Sehr fragwürdig das Ganze.

Ich schau mal ob ich es noch finde.

dingdong: Hier
ProFans kritisiert Gebühren für Aufenthaltsverbote
 
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Schröder

Problembär
Da bin ich ja mal gespannt, ob das vor Gericht durch alle Instanzen Gültigkeit behält.
Ist ja ungefähr so, als müsste ein Parksünder zusätzlich zur Strafe noch das Gehalt der/s Polizistin/en übernehmen, die/der ihn aufgeschrieben hat. Oder als müsste ein Angeklagter den Richter bezahlen, selbst wenn er freigesprochen wurde.

Kann ich mir kaum vorstellen. Speziell wenn es präventiv erfolgt, die Strafe also allein schon deswegen verhängt wird, weil der Betroffene schon mal falsch geparkt hat und deswegen bestraft wird, weil er ja schließlich wieder falsch parken könnte, wenn er irgendwo hin fährt.

Andererseits natürlich eine gute Einnahmemöglichkeit so manch klammer Gemeinden. Man verhängt völlig willkürlich irgendwelche Aufenthaltsverbote gegen jeden Hans und Franz, der irgendwo mal beim Kaugummiklauen erwischt wurde, und kassiert. Selbst wenn das Verbot zurückgenommen werden muss, die Kohle bleibt im Stadtsäckel.
 
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HoratioTroche

Zuwanderer
Dafür müsste erstmal jemand durch alle Instanzen gehen, und genau damit rechnet man ja auf der Gegenseite, weil das erstens sehr teuer werden kann und zweitens sehr lange dauern kann.

Jetzt erst wieder von einem Fall gehört bei dem ein Stadionverbot nach 2 (!) Jahren aufgehoben wurde, weil sich am Ende herausstellte dass er auf dem Foto das immer als angebliches Beweismittel genannt wurde, dass aber nie auffindbar war und das am Schluss doch noch auftauchte, gar nicht drauf war.
Da wurde halt mal nicht locker gelassen, eigentlich gehören die bei jedem neuen fragwürdigen Fall mit Verhandlungen überzogen in denen sie unter Eid aussagen müssen.
Und dann wundern sie sich über das Bild das man auf der anderen Seite von ihnen hat.
 

Schröder

Problembär
Naja, für das "teuer" gibt es doch so Fanhilfe-Initiativen, die da bestimmt ihre Hilfe anbieten würden. Immerhin würde 1 Prozess ja schon als Präzedenzfall reichen, um den Gemeinden diese Willkür zu untersagen, und somit weitere Fans als Betroffene davor schützen. Mal abgesehen davon trägt doch die Gemeinde die Kosten am Ende, wenn sie verliert. Und das glaube ich, denn mit Rechtstaatlichkeit hat der Unsinn nun wirklich nix mehr zu tun.

Von daher wird´s bereits in 1. Instanz (wer ist denn dafür zuständig, die Verwaltungsgerichte?) entschieden sein.
 
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