André
Admin
Ein Mitglied der Fan-Hilfe Mönchengladbach erhielt für das Derby in Köln 2015 ein Betretungs- und Aufenthaltsverbot für die Stadt Köln. Mit Unterstützung der Fan-Hilfe ging der Fan bereits vor dem Spiel gegen die Maßnahme des Polizeipräsidiums Köln vor, das Gericht erkannte aufgrund des damaligen Boykotts leider nicht die Notwendigkeit für ein Eilverfahren. Nun kam es zur Verhandlung der Hauptsache vor dem Verwaltungsgericht Köln, bei welcher die Rechtswidrigkeit des Verbots erkannt wurde.
"So geht es nicht, machte die Verwaltungsrichterin den anwesenden Vertretern der Kölner Polizei deutlich, worauf diesen nichts anderes übrig blieb, als anzuerkennen, dass das Betretungsverbot rechtswidrig gewesen ist.“
Betretungsverbot wegen einseitiger Ermittlungen gekippt! | Fan-Hilfe Mönchengladbach
Interessant, nur was bringt es? Wiederholt sich der Fall und es gibt wieder kein Eilverfahren, dann muss der Fan oder ein anderer ja wieder zusehen. Die Polizei hat hier wohl ein Stück weit Narrenfreiheit, oder sehe ich das falsch?
"So geht es nicht, machte die Verwaltungsrichterin den anwesenden Vertretern der Kölner Polizei deutlich, worauf diesen nichts anderes übrig blieb, als anzuerkennen, dass das Betretungsverbot rechtswidrig gewesen ist.“
Betretungsverbot wegen einseitiger Ermittlungen gekippt! | Fan-Hilfe Mönchengladbach
Interessant, nur was bringt es? Wiederholt sich der Fall und es gibt wieder kein Eilverfahren, dann muss der Fan oder ein anderer ja wieder zusehen. Die Polizei hat hier wohl ein Stück weit Narrenfreiheit, oder sehe ich das falsch?