Bravo ! Endlich mal ein Urteil,das nachzuvollziehen ist.
Schließlich hat Hoyzer nicht einmal betrogen sondern mehrfach.
Außerdem wars keine Verzweiflungstat,um seine Miete zu bezahlen,sondern schlicht und einfach Geldgier.Kein Grund also,um irgendwelche mildernde Umstände gelten zu lassen.
Wenn er sich im Knast anständig benimmt,sitzt er seine 2 1/2 Jahre eh nicht voll ab.
@ Prince
Klar,die "Urteile" gegen die Ackermänner dieser Welt stoßen einem übel auf,aber wenn man jedes Betrugsurteil gegen die Ablassbestimmung aufwiegt können wir Begriffe wie Betrug oder Vorteilsnahme ganz aus den Gesetzbüchern streichen.