vonderlahn
Sprachkrümelsucher
Laut sport1.de steht eine Sensation bevor.
Die Anklagevertretung soll im Revisionsverfahren auf Freispruch pädieren, weil KEIN BETRUG vorliege!
Dabei bezieht man sich auf ein BGH Urteil von 1961, bei dem jemand bei Pferdewetten Wettbüros ausgebremst hat, weil es eine Telefonverbindung zum Rennplatz hatte und die Ergebnisse VOR dem Wettbüro erhielt und dann in "letzter Sekunde" noch richtig wettete, bevor dort der Einlauf bekannt wurde.
Juristisch ist das Ganze sicher schön spitzfindig und, wenn man sich die Tatbestandsmerkmale des Betrugs ansieht, sogar halbwegs nachvollziehbar, aber dem Rechtsbewusstsein des gemeinen Bürgers wohl weniger zuträglich...
Die Anklagevertretung soll im Revisionsverfahren auf Freispruch pädieren, weil KEIN BETRUG vorliege!
Dabei bezieht man sich auf ein BGH Urteil von 1961, bei dem jemand bei Pferdewetten Wettbüros ausgebremst hat, weil es eine Telefonverbindung zum Rennplatz hatte und die Ergebnisse VOR dem Wettbüro erhielt und dann in "letzter Sekunde" noch richtig wettete, bevor dort der Einlauf bekannt wurde.
Juristisch ist das Ganze sicher schön spitzfindig und, wenn man sich die Tatbestandsmerkmale des Betrugs ansieht, sogar halbwegs nachvollziehbar, aber dem Rechtsbewusstsein des gemeinen Bürgers wohl weniger zuträglich...