Na ich meine, das Argument: Wer bezahlt (und zwar im Abhängigkeitsverhältnis), der bestimmt, das ist nicht von der Hand zu weisen. Von daher finde ich es schon legitim, wenn ein Verein seine Angestellten um die Welt schickt, um Kunden bzw. Einnahmen zu generieren. Also legitim im Sinne von Systembedingt nachvollziehbar und begründbar.
Dies selbst dann, wenn die Belastung ausartet. Schliesslich trägt der Verein dann auch die Konsequenzen selbst. Und im Sinne dessen regelt dann halt "der Markt" bzw. das Recht, also alles weitere drumrum, dass ein Arbeitgeber diese Belastung nicht ausufern lässt.
Bei elitären Auswahl-Zusammenkünften ist das ein bissel anders. Eine Nationalmannschaft greift sich die Elite ab, sie setzt auf Ausbildung und Fiterhaltung im Verein. Ebenso auf Spielpraxis, Gesunderhaltung uswusf. Zwar hat eine Nationalmannschaft vor den jeweiligen Spielen i.d.R. Vorbereitungstrainingslager, trägt also auch etwas zur Ausbildung und Fiterhaltung bei, dennoch fehlt wesentliches: Es gibt bei der Nationalmannschaft kein Angestelltenverhältnis zwischen Spieler und Verband, es kann auch aufgrund der relativ wenigen Spiele kein gesteigertes Interesse an der Vermeidung einer Überforderung geben. Denn falls jemand ausfällt, ist der Pool potentieller Nachrücker im Prinzip grenzenlos. Wird eben jemand nachnominiert.
Wenn man es genau nimmt, gibt es nichtmal ein Vertragsverhältnis zwischen Verband und Verein, welches dem Verband eine gewisse Pflicht auferlegt, bspw. das Pensum an Spielen zu begrenzen. Zwar bezahlt der Verband dem Verein eine Abstellgebühr, geht damit aber nur wenig Pflichten ein. Die hat statuten- und satzungsgemäß aber der Verein, er ist nach diesen zur Abstellung verpflichtet. Umgehungstatbestände wie vorgetäuschte Verletzungen mal aussen vor gelassen.
Und mein aufs Prinzip abgestellte Beispiel war schon so gemeint. Wenn ein Verein einen seiner Spieler teuer bezahlt, dann soll er auch das Recht haben, seine Leistung, seine Ausstrahlung, sein Image, sein Marktwert, den Marktwert und das Image des gesamten Teams zur Refinanzierung zu nutzen, und dies bis in die Nähe der rechnerischen bzw. tatsächlichen Belastungsgrenze, wo auch immer die liegt. Und natürlich springt jeder dann irgendwann bei zusätzlichen Belastungen, die von aussen, ausserhalb des Vertragsverhältnisses zwischen Verein und Spieler kommen, über die Grenze und muss sich einbremsen (lassen), wobei sich die Frage stellt, zu wessen Lasten dies eigentlich geschehen müsste. Als weiteres Beispiel: Wenn ich mit meinem Nebenjob über meine Belastungsgrenze gerate, wird mir mein Arbeitgeber auftragen, den Nebenjob soweit einzuschränken, dass ich meinen Hauptjob wieder zu 100% machen kann. Er wird gerade nicht einwilligen, dass ich 20% meines Nebenjobs UND 20% meines Hauptjobs einschränke, um wieder unter die Gesamtbelastung zu kommen, selbst dann nicht, wenn er von meinem Nebenjob eine Kompensation bekommt oder einen Imagegewinn erfährt, sofern beide nicht den Leistungsverlust der Haupttätigkeit mehr als kompensieren.
Die Pflicht, Spieler abzustellen i.V.m. dem einhergehenden größeren Erschöpfungs- und Verletzungsrisiko, kompensiert die Abstellentschädigung keinesfalls, meine ich. Von daher sehe ich nach alledem schon eher die Verbände in der Pflicht, Die Einsätze seines Top-Kaders auf das Notwendige zu beschränken.
Als Argument andersrum muss man natürlich auch gelten lassen, dass sich jeder Verein gerne mit Spielern mit dem Status "Nationalspieler" schmückt. Das ist in der Tat mindestens ein Imagegewinn - nicht nur für den Spieler. Von daher sind natürlich auch die Vereine in der Pflicht - schon aus eigenem Interesse - seinen Spielern die nötigen Länderspiele zu gewähren und im Zweifel eigene andere Marketinginteressen hintenanzustellen.