J
Jonny
Guest
Der europaeische Fussball steht vor einem dramatischen
Umbruch. Seit heute muessen Profikicker aus Russland
arbeitsrechtlich wie EU-Buerger behandelt werden, entschied
der EuGH. Doch das Urteil birgt Sprengkraft: Bald koennten
alle Beschraenkungen fuer Nicht-EU-Spieler Geschichte sein.
AP Igor Simutenkow: Rueckkehr nach Europa steht nichts im
Wege Luxemburg - Der EuGH gab heute einer Klage des
russischen Fussballprofis Igor Simutenkow statt, der sich
auf ein zwischen der EU und Russland geschlossenes
Partnerschaftsabkommen berufen hatte. Unter Hinweis auf
dieses Abkommen hatte Simutenkow gegen eine Regelung des
spanischen Fussballverbandes geklagt, wonach Spieler aus
Nicht-EU-Laendern nur begrenzt aufgestellt werden duerfen.
Diese Regelung widerspreche dem Diskriminierungsverbot, das
in dem Abkommen explizit enthalten sei, so das EU-Gericht in
seiner Urteilsbegruendung. Daher seien Spieler aus Russland
genauso zu behandeln wie Kicker aus den EU-Staaten. Das
heutige Urteil koennte zudem weitere Sprengkraft entfalten,
denn die EU hat aehnliche Vereinbarungen mit vielen anderen
Staaten unterzeichnet.
So gibt es unter anderem Vertraege mit 77
Entwicklungslaendern Afrikas, der Karibik und des Pazifiks
(AKP-Staaten). Sollten Spieler aus diesen Laendern
vergleichbare Klagen anstrengen, um ihr Recht auf
arbeitsrechtliche Gleichstellung in der EU durchzusetzen,
koennte dies den europaeischen Fussball aehnlich veraendern
wie das Bosman-Urteil aus dem Jahr 1995.
Simutenkow, der inzwischen fuer die Kansas City Wizards
aktiv ist, hat vorher fuer den spanischen Verein Deportivo
Tenerife gespielt. Einer Rueckkehr nach Europa steht nun
nichts mehr im Wege.
Umbruch. Seit heute muessen Profikicker aus Russland
arbeitsrechtlich wie EU-Buerger behandelt werden, entschied
der EuGH. Doch das Urteil birgt Sprengkraft: Bald koennten
alle Beschraenkungen fuer Nicht-EU-Spieler Geschichte sein.
AP Igor Simutenkow: Rueckkehr nach Europa steht nichts im
Wege Luxemburg - Der EuGH gab heute einer Klage des
russischen Fussballprofis Igor Simutenkow statt, der sich
auf ein zwischen der EU und Russland geschlossenes
Partnerschaftsabkommen berufen hatte. Unter Hinweis auf
dieses Abkommen hatte Simutenkow gegen eine Regelung des
spanischen Fussballverbandes geklagt, wonach Spieler aus
Nicht-EU-Laendern nur begrenzt aufgestellt werden duerfen.
Diese Regelung widerspreche dem Diskriminierungsverbot, das
in dem Abkommen explizit enthalten sei, so das EU-Gericht in
seiner Urteilsbegruendung. Daher seien Spieler aus Russland
genauso zu behandeln wie Kicker aus den EU-Staaten. Das
heutige Urteil koennte zudem weitere Sprengkraft entfalten,
denn die EU hat aehnliche Vereinbarungen mit vielen anderen
Staaten unterzeichnet.
So gibt es unter anderem Vertraege mit 77
Entwicklungslaendern Afrikas, der Karibik und des Pazifiks
(AKP-Staaten). Sollten Spieler aus diesen Laendern
vergleichbare Klagen anstrengen, um ihr Recht auf
arbeitsrechtliche Gleichstellung in der EU durchzusetzen,
koennte dies den europaeischen Fussball aehnlich veraendern
wie das Bosman-Urteil aus dem Jahr 1995.
Simutenkow, der inzwischen fuer die Kansas City Wizards
aktiv ist, hat vorher fuer den spanischen Verein Deportivo
Tenerife gespielt. Einer Rueckkehr nach Europa steht nun
nichts mehr im Wege.