Hallo.
Das Problem an der Geschichte war und ist, dass hierfür unqualifizierte Menschen in Form von Klassenleitern in einigen Bereichen des Verbandsgebietes des DFB hinsichtlich des Strafmaßes in erster Instanz schalten und walten dürfen wie sie wollen und hierbei teilweise auch wettbewerbsverzerrend eingreifen. Daneben wird teilweise ein nicht nachvollziehbares Maß an Milde gezeigt. Beides sorgt dafür, dass erst mal, wie auch im Bericht der verlinkt wurde geschehen, der Schwarze Peter bei den SR hängen bleibt, der eigentlich Schuldige sind aber diejenigen, die für die Sportgerichtbarkeit zuständig sind und willkürlich entscheiden:
Das betrifft wie im Falle Münster alle Kreise, die selbständig Spielstrafen verhängen dürfen. Da wird einfach mal per se die Strafe für Torverhinderung entgegen jeder Vorgabe seitens DFB oder Landesverband auf das Dreifache hochgesetzt, damit man weniger Arbeit damit hat.
Es werden, wie in Trier geschehen, nach einem Spielabbruch aufgrund Übergriff gegen den SR erst mal das Spiel neu angesetzt und gleichzeitig die eindeutig schuldigen Spieler grade mal für ein Spiel gesperrt, weil, wie sich im Nachhinein als falsch herausstellt, der SR einen unvollständigen Bericht verfasst hätte. Entscheider war ein Vereinsvertreter, dessen Club im direkten Wettbewerb mit dem durch diesen Abbruch benachteiligten Verein um den Aufstieg stand und der durch ein entsprechendes Urteil diesem keinen Vorteil verschaffen wollte.
Ein Spieler, der zuvor wiederholt wegen Tätlichkeiten aufgefallen war, wird nach einem Würgeangriff mit anschließendem Treten gegen die am Boden liegende Schiedsrichterin zuerst lebenslang gesperrt, die Sperre aber nach zwei Jahren durch den Verbandspräsidenten (hier der Bayerische Fußballverband) begnadigt.
In dem Verband, in dem ich als SR tätig bin, werden die Urteile von der Verbandsspruchkammer gesprochen. Die Sportrichter sind auch im wahren Leben Juristen und die Urteile sind durch die Bank durch schuld- und tatangemessen sowie eng an den Vorgaben, die DFB und die eigene Strafordnung hergeben. Was wohl auch ein Grund dafür ist, dass extreme Fälle eher selten sind, weil eben eine angemessene und nicht überzogene Reaktion erfolgt in Form eines gerechten Strafmaßes.