Umgestaltung der Entfernungspauschale
Zusammenfassung
Fehlanreize für den Klimaschutz
Kosten für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können in Deutschland als Werbungskosten von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Diese Entfernungspauschale, oft Pendlerpauschale genannt, beträgt zurzeit bis zum 20. einfachen Entfernungskilometer 30 Cent je Kilometer und Arbeitstag, ab dem 21. einfachen Entfernungskilometer sind es 35 Cent – unabhängig vom Verkehrsmittel. Ob die einkommenssteuerrechtliche Behandlung der Fahrtkosten als Werbungskosten angemessen ist, ist juristisch umstritten. Fraglich ist, ob die Kosten für den Arbeitsweg tatsächlich primär beruflich veranlasst sind oder nicht vielmehr private Gründe für die Wahl des Wohnortes maßgeblich sind. Die Entfernungspauschale unterstützt den Trend zu langen Arbeitswegen. Gleichzeitig werden Arbeitswege überdurchschnittlich häufig mit dem Pkw, welche i.d.R. nur mit einer Person besetzt sind, durchgeführt. Zusammengenommen wirkt die Entfernungspauschale damit den Klimaschutz-anstrengungen entgegen. Eine hohe Zahl von Einpendler*innen mit Autos in die Städte und Ballungszentren führt außerdem zu lokalen Problemen durch Stau, Luftverschmutzung und Unfälle.
Höhere Einkommen profitieren stärker
Höhere Einkommensgruppen profitieren deutlich stärker von der Entfernungspauschale als Menschen mit niedrigerem Einkommen. Letztere zahlen weniger Einkommenssteuer, wohnen oftmals näher am Arbeitsplatz und erreichen auch seltener den Werbungskostenpauschbetrag von 1.000 Euro. Zudem ist in absoluten Beträgen die Steuerentlastung bei höherem Einkommen größer als bei niedrigem. Grund ist der progressive Einkommenssteuersatz.
Verschiedene Optionen für eine Umgestaltung
Es sind verschieden Optionen für eine Reform der Entfernungspauschale denkbar: Ihre generelle Abschaffung hätte eine positive Wirkung auf die Umwelt und würde die ungerechte Vorteilswirkung für Besserverdienende abschaffen. Eine Abschaffung oder Reduktion sollte mit einer Regelung kombiniert werden, die Härten bei Gruppen mit geringem Einkommen und gleichzeitig hohen Fahrtkosten für den Arbeitsweg abfedert. Diese Variante wird vom Umweltbundesamt aufgrund der potenziell besten ökologischen und sozialen Wirkung bevorzugt. Alternativ könnte die steuerliche Absetzbarkeit an die Verfügbarkeit von Bus und Bahn geknüpft werden: Die Pauschale wird reduziert, wenn das Auto genutzt wird, obwohl öffentliche Verkehrsmittel mit gutem Angebot zur Verfügung stehen. So würde ein Anreiz gesetzt, verstärkt alternative Verkehrsmittel zu nutzen. Oder die Entfernungspauschale könnte generell nur für die ersten 20 Kilometer gezahlt werden. Eine weitere Option wäre die Umgestaltung zu einem Mobilitätsgeld, das unabhängig vom Verkehrsmittel und dem Einkommenssteuersatz von der Einkommensteuerschuld abgezogen wird und so die Steuerzahler*innen entlastet. Damit würde die Sozialverträglichkeit verbessert werden. Eine ökologische Lenkungswirkung wäre auch beim Mobilitätsgeld möglich, wenn man deren Höhe an die Verfügbarkeit des öffentlichen Verkehrs knüpft.
www.umweltbundesamt.de
Ganz vernünftige Vorschläge vom Bundesumweltamt. Sowas erwarte ich von Parteien, die damit rumprotzen, dass sie eine durchdachte, wissenschaftsbasierte Umwelt-/Klimapolitik machen wollen.
Die umweltschädlichen Subventionen hat das Bundesumweltamt auch schon zusammengestellt:
Umweltschädliche Subventionen in Deutschland
Brauch die Ampel nur noch alle auslaufen lassen oder noch besser, sofort stoppen.