Detti04
The Count
..., mit beiden Beinen fest im 20. Jahrhundert stehend. Worum es geht? Hierum:
Mein Reisepass laeuft ab, weswegen ich einen neuen brauche. Das funktioniert natuerlich ueber die hiesige Botschaft. Um einen neuen Reisepass zu bekommen, d.h. dasselbe Dokument wie das, was ich schon heute besitze, brauche ich:
1. Ein ausgefuelltes Formular
2. 2 Passbilder
3. Geld
4. Den alten Reisepass
5. Eine Kopie der Geburtsurkunde
6. Eine Abmeldebescheinigung (falls die letzte ausstellende Behoerde nicht die Botschaft war)
Wenn ich seit mehr als 5 Jahren "permanent Resident" von Neuseeland bin:
7. Eine Verzichtserklaerung gegenueber der neuseelanedischen Staatsbuergerschaft (vom neuseelaendischen Amt zu besorgen) oder
8.a Eine Kopie der neuseelaendischen Staatsbuergerschaftsurkunde (falls man inzwischen Staatsbuerger geworden ist) UND
8.b Das Original der Beibehaltungsurkunde
Anschliessend wird der Antrag dann nach Deutschland geschickt, wo die Bearbeitung im Schnitt wohl 3-4 Wochen dauert. Ganz schoene Liste, oder? Gehe ich die Liste doch mal Stueck fuer Stueck durch:
Die Punkte 1. - 4. sind alle total normal und daher problemlos. Aber der 5. Punkt ist absolut schwachsinnig, denn alles, was eine Geburtsurkunde belegt, wird auch durch meinen Reisepass belegt, naemlich Geburtstag und -ort. Mit dem Unterschied, dass mein Reisepass das ziemlich faelschungssicher macht, waehrend eine Geburtsurkunde vom Standesamt Kleinkleckersdorf vermutlich von jedem Farbscanner gefaelscht werden kann. Ausserdem scheint dieser 5. Punkt nicht noetig zu sein, wenn man einen Reisepass in Deutschland beantragt.
Den 6. Punkt nehme ich ja auch noch hin, wenn man der Meinung ist, dass ein Staat immer wissen soll, wo seine Leute wohnen. Punkt 7 finde ich wieder relativ beknackt, weil es naemlich einen Prozess gibt, den ich in 8.b angedeutet habe: Den Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsbuergerschaft. Will man naemlich eine auslaendische Staatsbuergerschaft annehmen, die deutsche aber behalten, so muss man eine "Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehoerigkeit" beantragen. Erst wenn einem diese Genehmigung erteilt worden ist, erst dann darf man eine zweite Staatsbuergerschaft annehmen. Soll heissen: Die in 7. angesprochene Verzichtserklaerung ist hinfaellig, weil die Botschaft (bzw. die deutschen Behoerden) ja eh Bescheid wissen, sobald man eine andere Staatsbuergerschaft annehmen will.
Fuer mich spielt 7. aber keine Rolle, denn ich bin inzwischen neuseelaendischer Staatsbuerger, d.h. Doppelstaatler. Und jetzt wird es hochgradig absurd, weil wir nun zu Punkt 8.b kommen: Dem Original der "Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehoerigkeit". Diese habe ich nicht nur durch die Botschaft beantragt, sondern diese wurde mir auch durch die Botschaft ausgehaendigt. Die Botschaft hatte dieses Original also schon einmal in der Hand, braucht sie jetzt aber nochmal, um fuer die eigenen Unterlagen eine Kopie zu machen! Ich wette, dass ohnehin in einer Datenbank vermerkt ist, dass mir diese Genehmigung erteilt wurde, und ich waere auch nicht ueberrascht, wenn schon eine elektronische Kopie dieser Urkunde in der Botschaft vorlaege. Aber nein, ich muss das Ding tatsaechlich nochmal anschleppen! Kafkaesk. Wahrscheinlich kann da die Abteilung fuer deutsche Reisepaesse nicht mit der Abteilung fuer Anderes reden...
***
So, und wo ich schon erwaehnt habe, dass ich jetzt Kiwi bin... Ich habe vor kurzem auch einen neuseelaendischen Pass beantragt. Fuer die Beantragung eines Erstpasses brauchte ich:
1. Ein ausgefuelltes Formular
2. 2 Passbilder
3. Geld
4. Name, Ausweisnummer und Unterschrift eines nicht mit mir verwandten Neuseelaenders, der mich schon mindestens 1 Jahr kennt, zur Beglaubigung
Bearbeitungszeit des Antrags: 2 Wochen.
Mein Reisepass laeuft ab, weswegen ich einen neuen brauche. Das funktioniert natuerlich ueber die hiesige Botschaft. Um einen neuen Reisepass zu bekommen, d.h. dasselbe Dokument wie das, was ich schon heute besitze, brauche ich:
1. Ein ausgefuelltes Formular
2. 2 Passbilder
3. Geld
4. Den alten Reisepass
5. Eine Kopie der Geburtsurkunde
6. Eine Abmeldebescheinigung (falls die letzte ausstellende Behoerde nicht die Botschaft war)
Wenn ich seit mehr als 5 Jahren "permanent Resident" von Neuseeland bin:
7. Eine Verzichtserklaerung gegenueber der neuseelanedischen Staatsbuergerschaft (vom neuseelaendischen Amt zu besorgen) oder
8.a Eine Kopie der neuseelaendischen Staatsbuergerschaftsurkunde (falls man inzwischen Staatsbuerger geworden ist) UND
8.b Das Original der Beibehaltungsurkunde
Anschliessend wird der Antrag dann nach Deutschland geschickt, wo die Bearbeitung im Schnitt wohl 3-4 Wochen dauert. Ganz schoene Liste, oder? Gehe ich die Liste doch mal Stueck fuer Stueck durch:
Die Punkte 1. - 4. sind alle total normal und daher problemlos. Aber der 5. Punkt ist absolut schwachsinnig, denn alles, was eine Geburtsurkunde belegt, wird auch durch meinen Reisepass belegt, naemlich Geburtstag und -ort. Mit dem Unterschied, dass mein Reisepass das ziemlich faelschungssicher macht, waehrend eine Geburtsurkunde vom Standesamt Kleinkleckersdorf vermutlich von jedem Farbscanner gefaelscht werden kann. Ausserdem scheint dieser 5. Punkt nicht noetig zu sein, wenn man einen Reisepass in Deutschland beantragt.
Den 6. Punkt nehme ich ja auch noch hin, wenn man der Meinung ist, dass ein Staat immer wissen soll, wo seine Leute wohnen. Punkt 7 finde ich wieder relativ beknackt, weil es naemlich einen Prozess gibt, den ich in 8.b angedeutet habe: Den Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsbuergerschaft. Will man naemlich eine auslaendische Staatsbuergerschaft annehmen, die deutsche aber behalten, so muss man eine "Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehoerigkeit" beantragen. Erst wenn einem diese Genehmigung erteilt worden ist, erst dann darf man eine zweite Staatsbuergerschaft annehmen. Soll heissen: Die in 7. angesprochene Verzichtserklaerung ist hinfaellig, weil die Botschaft (bzw. die deutschen Behoerden) ja eh Bescheid wissen, sobald man eine andere Staatsbuergerschaft annehmen will.
Fuer mich spielt 7. aber keine Rolle, denn ich bin inzwischen neuseelaendischer Staatsbuerger, d.h. Doppelstaatler. Und jetzt wird es hochgradig absurd, weil wir nun zu Punkt 8.b kommen: Dem Original der "Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehoerigkeit". Diese habe ich nicht nur durch die Botschaft beantragt, sondern diese wurde mir auch durch die Botschaft ausgehaendigt. Die Botschaft hatte dieses Original also schon einmal in der Hand, braucht sie jetzt aber nochmal, um fuer die eigenen Unterlagen eine Kopie zu machen! Ich wette, dass ohnehin in einer Datenbank vermerkt ist, dass mir diese Genehmigung erteilt wurde, und ich waere auch nicht ueberrascht, wenn schon eine elektronische Kopie dieser Urkunde in der Botschaft vorlaege. Aber nein, ich muss das Ding tatsaechlich nochmal anschleppen! Kafkaesk. Wahrscheinlich kann da die Abteilung fuer deutsche Reisepaesse nicht mit der Abteilung fuer Anderes reden...
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So, und wo ich schon erwaehnt habe, dass ich jetzt Kiwi bin... Ich habe vor kurzem auch einen neuseelaendischen Pass beantragt. Fuer die Beantragung eines Erstpasses brauchte ich:
1. Ein ausgefuelltes Formular
2. 2 Passbilder
3. Geld
4. Name, Ausweisnummer und Unterschrift eines nicht mit mir verwandten Neuseelaenders, der mich schon mindestens 1 Jahr kennt, zur Beglaubigung
Bearbeitungszeit des Antrags: 2 Wochen.
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