faceman
Europapokal-Tippspielsieger 2015
Ich schrieb es ja, damit ist dann der "persönlichen" Willkür Tür und Tor geöffnet. Verständlich schreibst Du schon, nur kann man diese Dinge nicht trennen, sie gehören nunmal zusammen.
Interessant übrigens hier eine schnell herausgesuchte Zusammenfassung:
Ist ja Klasse, dann obliegt jedem (sorry) Dahergelaufenen in Ordnermontur ein Exekutivrecht, gerade wie der eine Situation so einschätzt, einfach aus dem Bauch heraus? Der gefährdet sich ja zudem noch selbst in höchstem Maße.
Interessant übrigens hier eine schnell herausgesuchte Zusammenfassung:
http://www.gutefrage.net/frage/welcher-unterschied-security-ordner-mit-bzw-ohne-34aMan unterscheide zwischen Unterweisung nach § 34a GewO. und Sachkundeprüfung nach § 34a GewO. Die Unterweisung ist generell Pflicht, um als Unselbständiger überhaupt im Wach- und Sicherheitsgewerbe bei einem Sicherheitsunternehmen tätig zu werden. Dabei zu beachten ist, dass man mit ihr NUR im nichtöffentlichen Raum (z.B. Objektbewachung) eingesetzt werden darf. Bei der Sachkundeprüfung sieht das wieder ganz anders aus: Mit ihr darf man sich unter bestimmten Voraussetzungen, welche vom Staat vorgegeben sind, in diesem Gewerbe selbständig machen und man darf auch in öffentlichen Bereichen als Türsteher bei gastgew. Diskotheken, Kaufhaus-Detektiv, Citi-Streife, Fluggastkontrolleur und Sicherheitsmitarbeiter in der Nähe von Bahngleisen eingesetzt werden. Solltest du nun NICHT über ein Sicherheitsunternehmen, sondern direkt über ein anderes Unternehmen (dabei ist es egal, welches Unternehmen es ist!) als Ordner, Kaufhaus-Detektiv, etc. eingestellt worden sein, ist weder die Unterrichtung, noch die Sachkundeprüfung (beides § 34a GewO.) erforderlich!
Ist ja Klasse, dann obliegt jedem (sorry) Dahergelaufenen in Ordnermontur ein Exekutivrecht, gerade wie der eine Situation so einschätzt, einfach aus dem Bauch heraus? Der gefährdet sich ja zudem noch selbst in höchstem Maße.