fabsi1977
Theoretiker
Ja und Nein. Aus meiner Sicht ist den Regelungen zum Thema Hand auf auf den ersten Blick nicht zu entnehmen, dass eine (auch nur) reflexartige Bewegung der Hand zum Ball kein Vergehen sein soll, dass mit einem Freistoß geahndet wird. Letztlich hat man nun aber interpretiert, dass eine reflexartige Bewegung nicht unter dem Sachverhalt "Absicht" zu subsumieren ist, sondern unter der bloßen Berührung des Balles mit dem Arm ( mir fällt da gerade auf, dass es tatsächlich Armspiel und nicht Handspiel heißen müsste, aber egal). Damit kommen eben auch die ganzen das Thema so kompliziert machenden Regelungen, z.B. was natürlich ist und was Vergrößerung der Körperfläche ist und so weiter zum Tragen.Regeln die nicht in den Regeln stehen - sind immer besonders gut![]()
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