Kleine Ergänzung noch: Natürlich ist ein "bedingungsloses Grundeinkommen" an Bedingungen geknüpft. Die sind jedoch grundlegender Natur. Insofern bedeutet es bestenfalls im Wortsinn, dass es ohne Bedingungen ausgezahlt wird. In der Praxis kann sowas jedoch nur bedeuten, dass es "repressionslos" gewährt wird.
Denn - um es mal auf die Spitze zu treiben - wenn das BGE bedingungslos wäre, würde es auch an Leute ausgezahlt werden müssen, die gar keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen bzw. ihren dauerhaften Wohnsitz gar nicht in Deutschland haben. Sprich: An alle! Weltweit! Hinzu kämen alle, die nicht mehr leben und noch nicht geboren sind (Streichung der Bedingung: "Lebende Personen").
Das ist natürlich absurd. Aber genau solche Einschränkungen, Auszahlung an Wohnsitz in Deutschland bzw. deutsche Staatsangehörigkeit geknüpft, sind an für sich schon "Bedingungen", dem Wortsinn nach.
Gibt demnach keinen Grund, mit Verweis auf den Wortsinn, abzulehnen, zur reinen Anspruchsprüfung noch weitere Bedingungen einzführen. Bspw. das Alter, den Familienstand, den genauen Wohnsitz, andere Einkünfte, die zur Anrechnung führen etcpp.
Das alles würde dem Wesen nach nichts daran ändern, dass das BGE immer noch "bedingungslos" gewährt wird, nur eben in einem anderen Sinn "bedingungslos", nämlich in dem Sinn, dass man keine (weiteren, ausser dem Antrag) persönlichen Aktivitäten entfalten muss, um dieses zu erhalten, vor allem kein Bewerbungszwang, kein Zwang, irgendeine zugewiesene, vorgeschlagene, angeblich zumutbare Arbeit anzunehmen, keinen Zwang, ständig bezüglich seiner gesamten Familien- und Vermögensituation die Hosen runterzulassen uswusf.
In dem Sinne verstehe ICH ein BGE.