Ist schon lustig, die Argumentation.
Erstens. Ja, auch Gewaltfilme und andere Gewaltdarstellungen können von Minderjährigen nicht immer auf Realität und Fiktion hin überprüft werden. Und ja, selbst Märchen sind im weitesten Sinne Gewaltdarstellungen. Die Abgrenzung zum Computerspiel liegt jedoch in der eigenen Aktivität.
Zweitens. Schiesssport ist deswegen nicht verbietenswürdig, weil nicht das Schiessen an Sich verbietenswürdig ist, sondern das Schiessen auf Menschen. Und virtuell wird auf (virtuelle) Menschen geschossen...zumindest soll man als Spieler die Vorstellung haben, dass das Mesnchen (oder Monster) sind. Sonst könnte man ja auch Zielscheiben über den Monitor flitzen lassen.. Das "wirkt" aber nicht so wie ein Lebewesen, macht also nicht solch ein Spass.
Drittens. Ja, DIE Ursachen liegen nicht beim Gewaltspiel an Sich, sondern woanders. Aber, und das ist, wenn man ehrlich mit sich selbst ist, m.E. unstrittig, bei einigen liegen die von anderer Seite herrührenden Probleme eben so kompliziert, dass sie sich von CS und Co animiert fühlen. Klar ist ein Agressionsabbau am PC immer noch besser als draussen. Aber es gibt eben auch Leutz, denen der virtuelle Mensch nicht mehr reicht, es müssen echte Leute her. Normalerweise müsste man diese zum Boxen oder zu Karate schicken, da kann man sich wenigstens mit Leuten prügeln, die sich wehren können und die die Angriffe vorhersehen und billigen.
Viertens. Klar, es wird auch weiterhin Mord und Totschlag, Raub und Erpressung, Kindesmisshandlung und Vergewaltigung geben, egal, was man noch alles verbietet. Aber, und das ist die Scheinheiligkeit dieser Diskussion, ganau die, die gefordert haben, der Dresdnder Kinderschänder hätte trotz positiver Sozialprognose niemals seine erste Haftverbüßung mit Freiheit beenden dürfen, genau die meinen jetzt, dass eine Einschränkung in dieser Hinsicht zu nix bringt.
M.E. muss an vielen Stellen versucht werden, die öffentliche Ordnung sicherer zu machen, nicht nur an Straftatsbetänden. Und dies muss zugleich geschehen. Da bin ich mit euch konform. Mich kann jedoch bisher keines eurer Argumente überzeugen, auf das Verbot von Gewaltspielen nicht hinzuwirken.
Ich bin mir durchaus bewusst, dass es starke Abgrenzungsprobleme gibt. Ab wann beginnt Gewaltverherrlichung, ab wann werden Menschen getroffen, ist ein menschenähnliches Monster auch ein Mensch usw. Ich weiss das alles. Ich bin auch nicht der Gesetzgeber, der sich einen Kopp machen muss, wie man diese Probleme in den Griff bekommt. Aber ich bin und bleibe der Meinung, dass irgendwo bei Darstellungen, Filmen und Spielen eine solche Grenze existiert.
Mal davon abgesehen hat m.E. der Gesetzgeber diesbezüglich entsprechende Handlungsfreiheit. Verfassungsmäßig dürfte da nix anbrennen....