Kann er - nur darf er dann trotzdem weder einen Abbruch oder eine Unterbrechung (außer um zum Spieler zu kommen) anordnen. Weil er eben den Vorgang nicht selbst wahr genommen hat. Das was bleibt ist eine wahrheitsgetreu abgefasste Meldung an den Verband abzugeben, dass im Nachgang eine sportrechliche Würdigung des Vorfalls stattfinden kann. Als SR willst Du in dem Augenblick sicher gehen, dass nicht aufgrund falsch angewandter Anweisungen und / oder Regeln das anschließende Sportgerichtsverfahren hinsichtlich eines Formfehlers scheitern wird und der Vorfall trotz Handeln ungeahndet bleibt.
In der Situation ist es dem SR aufgrund der Regeln nämlich nicht gestattet, eine Entscheidung aufgrund der Wahrnehmung eines Dritten zu fällen. Macht er es doch, ist dies ein Regelverstoß, der bei einem entscheidenden Eingriff des SR in das Spiel eine Neuansetzung des Spiels zufolge hat. Was bei einem Abbruch oder einer längeren Unterbrechung der Fall ist.
Das betrifft leider auch nicht wahrgenommene rassistische Äußerungen. Selbst wenn ich als SR aufgrund von Indizien davon ausgehen muss, das etwas vorgefallen ist, habe ich es nicht gesehen oder gehört kann ich es nicht ahnden. Und das ist ein Scheiß Gefühl. Was ich z. B. erstmals in Form von vier Feldverweisen in einer Situation kennen lernen durfte nachdem ein Vollpfosten in meinem Rücken geschlagen hat, dass ich es nicht mitbekommen habe.
Erzähl mir bitte nicht, was moralisch richtiges Handeln als Schiedsrichter ist, von aussen ist das leicht gesagt und gute Ratschläge erteilt, aber auf dem Platz in ganz engen Grenzen gesteckt, auf die der SR keinen Einfluss hat.